…dass der Schuldner, solange er von der Abtretung nicht verständigt wurde, mit schuldbefreiender Wirkung an den Altgläubiger leisten kann. Rz 1573: Ein gebührenpflichtiger Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht. Rz 1574: Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs. 1 GebG tritt nur ein…
…wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungszession bedarf vielmehr der Einhaltung des für die Forderungsverpfändung vorgesehenen Modus…
…Geschäftsanteilen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft und Übertragungen der mit der Stellung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten sind von der Zessionsgebühr befreit. Zu den Personengesellschaften im Sinne dieser Bestimmung zählen neben Offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften auch die Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (wie zB…
… 33 TP 18 GebG; siehe Rz 1520 ff); Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG; siehe Rz 1540 ff); Zessionen (§ 33 TP 21 GebG; siehe Rz 1570 ff); Wechsel (§ 33 TP 22 GebG; siehe Rz 1620 ff). Rz 1001: Der Anfall einer Rechtsgeschäftsgebühr hat somit das…
…Pfandbestellungen oder Zessionen. Rz 1113: Der Erfüllung eines Hauptgeschäftes dienen in erster Linie Verfügungsgeschäfte, das sind Rechtsgeschäfte, die unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirken, indem sie es übertragen, aufheben oder beschränken. Aber auch Verpflichtungsgeschäfte sind als Erfüllungsgeschäfte möglich. Eine Zession ist ein typisches Erfüllungsgeschäft. 15…
…GebG von der Gebührenpflicht ausgenommenen Sicherungs- und Erfüllungsgeschäften handelt es sich um Bürgschaftserklärungen iSd § 33 TP 7 GebG, Hypothekarverschreibungen iSd § 33 TP 18 GebG, Zessionen iSd § 33 TP 21 GebG (einschließlich Sicherungszessionen), die als Nebengeschäft zur Sicherung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus Darlehens-, Kredit-…
…aus Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz Rz 1559: In Ergänzung der zur Exportförderung geschaffenen Befreiungsbestimmungen gemäß § 33 TP 21 Abs. 2 Z 4 und 5 GebG (siehe Rz 1607 betreffend Zessionen) und § 33 TP 22 Abs. 7 Z 3 und 4 GebG (siehe Rz 1648 betr…
…Wert des besicherten Anspruches. Ist der Wert des sicherungsweise abgetretenen Rechtes niedriger, so liegt nur in Höhe des durch die Zession besicherten Wertbetrages eine Bemessungsgrundlage vor. Beispiel: Der besicherte Anspruch beträgt 100. Zur Sicherstellung wird eine Forderung in Höhe von 150 abgetreten. Bemessungsgrundlage ist 100…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…