…Rz 301: Das Transparenzprinzip ist hinsichtlich des Besteuerungszeitpunktes beim Anteilinhaber nicht unmittelbar anzuwenden. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw…
…veröffentlichten Steuerdaten heranzuziehen. Die Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds ist immer bei dem Anleger vorzunehmen, dem der Fondsanteil im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 19 EStG 1988) einer Ausschüttung bzw. im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses von ausschüttungsgleichen Erträgen steuerlich zuzurechnen ist. Maßgeblich für die Zurechnung bzw…
…dem Fondsanteilinhaber selbst keine Daten der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) betreffend die Korrektur der Anschaffungskosten eines Investmentfondsanteils aufgrund des Zuflusses von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleicher Erträge zur Verfügung. Ausschüttungen aus einem Nichtmeldefonds sind, unabhängig von deren Zusammensetzung, in voller Höhe beim Anteilinhaber steuerpflichtig (siehe dazu…
…Zeitpunkt des Zuflusses an den Fonds beim Anteilinhaber erfasst werden. Tatsächlich erfolgt die Besteuerung nur bei Ausschüttung aus dem Fonds sowie - alternativ bzw. ergänzend - einmal jährlich nach dem Fondsgeschäftsjahresende in Form der Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (siehe dazu näher Rz 152 f). Für den Zeitpunkt…
…Erträge Rz 152: Die Besteuerung von Erträgen eines Investmentfondsvermögens erfolgt beim Anteilinhaber nicht bereits mit dem Zufluss der einzelnen Erträge an den Investmentfonds, sondern werden die Erträge zunächst im Fonds gespeichert. Steuerpflicht beim Anteilinhaber entsteht erst im tatsächlichen oder fingierten Zeitpunkt des Zuflusses beim Anteilinhaber…
…4.2. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei inländischem Depot 3.1.1.4.2.1. Ausschüttungen Rz 206: Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, unterliegen im Zeitpunkt des Zuflusses an den Fondsanteilinhaber in voller Höhe dem KESt-Abzug gemäß §…
…bei der Ausschüttung bzw. bei thesaurierenden Fonds im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der Erträge an den Anteilinhaber. Der Zufluss dieser Erträge an den Investmentfonds selbst ist gemäß § 94 Z 10 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit. 3.1.1.2.1.3. Meldefonds auf einem…
…40 | 2.200,00 Der Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile stellt Einkünfte iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar, die im Zeitpunkt des Zuflusses dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Einkünfte abschließend besteuert.
…Transparenzprinzip ist hinsichtlich des Besteuerungszeitpunktes beim Anteilinhaber nicht unmittelbar anzuwenden. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt der Erträge an den Anteilinhaber abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den…
…mit dem Zufluss am 20.12. (unabhängig von der Art der Gewinnermittlung) zu erfassen. Bei Anschaffungen nach dem Fondsgeschäftsjahresende erwirbt der Käufer den Anspruch auf die Ausschüttung. Der Betrag der Ausschüttung wird Teil der Anschaffungskosten. Erfolgt nun die Ausschüttung, sinkt der Wert des Anteils in…
…1 Euro. Im Zeitpunkt des jeweiligen Zuflusses der ausschüttungsgleichen Erträge per 30.4.2011 und per 30.4.2012 erfolgt durch das inländische Kreditinstitut (inländische depotführende Stelle) eine Belastung des Verrechnungskontos des Anlegers mit der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden (von der Meldestelle gemäß § 12…
…ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) des steuerlichen Vertreters des Immobilienfonds veröffentlichte Betrag, der sich jeweils auf einen Fondsanteil bezieht. Zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte ist dieser Betrag mit der Anzahl der im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der ausschüttungsgleichen Erträge auf dem Wertpapierdepot des Anlegers befindlichen Investmentfondsanteile zu multiplizieren…
…ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) des steuerlichen Vertreters des Investmentfonds veröffentlichte Betrag, der sich jeweils auf einen Fondsanteil bezieht. Zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte ist dieser Betrag mit der Anzahl der im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der ausschüttungsgleichen Erträge auf dem Wertpapierdepot des Anlegers befindlichen Investmentfondsanteile zu multiplizieren…
…Besteuerung im Wege des Doppel- oder Mehrfachdurchgriffs. Übersteigt der Anteil der von einem Investmentfonds gehaltenen Anteile an Nichtmelde-Unterfonds nicht 10% des Fondsvermögens, bestehen keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen von einem Doppeldurchgriff hinsichtlich dieser Unterfonds abzusehen und die laufende Berücksichtigung dieses fiktiven Zuflusses von nicht ausgeschütteten…
…erübrigt sich damit eine zusätzliche Aufzeichnung dieser Bareingänge. Bei Erfassung des Verkaufs von Wertgutscheinen in der Registrierkasse ist die Barzahlung zB mit der Bezeichnung "Bonverkauf" als Null %-Umsatz bzw. nicht als Barumsatz zu behandeln. Der Wertgutschein ist als Barumsatz im Zeitpunkt der Einlösung zu erfassen…
…zum Zeitpunkt des Fondsgeschäftsjahresendes gehalten werden. Die Veräußerung der Anteile führt nicht zum Zufluss der auf Fondsebene erzielten Erträge. Sofern keine Ausschüttung erfolgt, fließen diese Erträge ausschließlich in Form der ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b InvFG 2011 - unabhängig von der…
…den Basisdaten des Fonds und der Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge und der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer auch zwingend den Betrag zu enthalten, um den sich für im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Fondsanteilscheine die Anschaffungskosten gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 je Fondsanteil aufgrund des Zuflusses der ausschüttungsgleichen…
…Umsatzsteuerveranlagungsbescheide (§ 21 Abs. 4 UStG 1994), die an die Stelle von Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) treten. § 253 BAO gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des Änderungsbescheides (§ 295 Abs. 1 BAO) die Bescheidbeschwerde vorübergehend (durch eine Beschwerdevorentscheidung) als erledigt gilt. Durch einen…
…zu Grunde zu legen. Darüber hinaus wird der Zufluss der ausschüttungsgleichen Erträge (unabhängig vom Datum der Abgabe des Selbstnachweises) vom 31.12. auf sieben Monate nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres verschoben; damit ist der Anteilbestand zu diesem Zeitpunkt für die Besteuerung relevant. Zu den Details bzw…
…Verlust des Meldestatus, wobei vom Abzugsverpflichteten zunächst keine KESt abgezogen wird. Da der Fonds B nunmehr ein Nichtmeldefonds ist, werden die ausschüttungsgleichen Erträge nach der pauschalen Ermittlungsmethode der §§ 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 und 40 Abs. 2 Z 2 ImmoInvFG angesetzt. Der Zufluss…