RIS AI
5 Treffer673 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Unterfertigung des Adoptionsvertrages (VwGH 29.1.1996, 93/16/0058, 0059). Rz 1257: Die Annahme wird im Falle ihrer Bewilligung rückwirkend zum Zeitpunkt der vertraglichen Willenseinigung wirksam. Rz 1258: Die Aufhebung einer Adoption aus den im § 201 Abs. 1 ABGB genannten Gründen (Wirkung ex nunc…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bedarf, erstreckt sich der Bestandvertrag nach dem Wortlaut der Vertragsurkunde nicht über einen die vereinbarte bestimmte Dauer hinausreichenden Zeitraum, weil dieser Formulierung zufolge es zur Fortsetzung des Bestandverhältnisses erst einer neuerlichen Willenseinigung bedarf. Rz 1316: Wird nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Bestanddauer das Bestandverhältnis gemäß §…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Grundlage (VwGH 18.3.1982, 81/15/0112). Rz 1011: Wird ein Mietvertrag von nur einem der beiden Hälfteeigentümer einer Liegenschaft auf der Vermieterseite unterfertigt, ist die erforderliche Willenseinigung der Vertragsparteien über den Abschluss des Bestandvertrages nur dann anzunehmen, wenn feststeht, dass das Einverständnis des…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungszession bedarf vielmehr der Einhaltung des für die Forderungsverpfändung vorgesehenen Modus…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eines vermieteten Grundstücks und Beurkundung eines ex lege Vermieterwechsels gemäß § 1120 ABGB, sofern lediglich die Rechtsfolgen des § 1120 ABGB dokumentiert werden und keine darüber hinausgehende Willenseinigung getroffen wird; davon zu unterscheiden ist die Vertragsübernahme; Beurkundung eines ex lege eingetretenen Überganges eines Vertrages gemäß § 38 UGB…