…Ist Zulassungsbesitzer ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, dessen Betriebsgegenstand allerdings die Land- und Forstwirtschaft ist (z.B. Ackerbau-GmbH, Weinbau-GmbH), und verwendet er das Kraftfahrzeug oder den Anhänger in seinem Betrieb, ist die Steuerbefreiung anwendbar. Ebenso ist die Steuerbefreiung anwendbar, wenn der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges…
…4 Z 1 lit. a und b BAO. Dies ergibt sich im Regelfall daraus, dass der Buschenschank in steuerlicher Betrachtung kein eigener Betrieb, sondern Teil des Weinbau- oder Obstbaubetriebes sein wird. Der Gesetzgeber hat in § 131 Abs. 4 Z 1 lit. c BAO auf die…
…Wochenenden nicht in die Grenzzone (an seinen Hauptwohnsitz) zurück, und wird an diesen Tagen keine Arbeit geleistet, weil der Arbeitnehmer frei hat, sind diese Tage nicht in die Berechnung der 45-Tage-Grenze einzubeziehen, selbst wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Hotel für den…
…Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten Umsätze in Buschenschänken und Umsätze in kleinen Kantinen, die von gemeinnützigen Vereinen geführt werden. Weiters werden in diesem Erlass die zu beachtenden Grundsätze der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), wie insbesondere die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung oder die Registrierung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit, im…
… 23 RKSV). Dieser Änderungsmeldung ist ein neuerliches Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, dass das geschlossene Gesamtsystem bei Realisierung der geplanten Änderung weiterhin manipulationssicher wäre, beizulegen. Das Finanzamt hat hingegen erst über die durchgeführte Änderung des geschlossenen Gesamtsystems mittels Feststellungsbescheides abzusprechen und kann vor Ergehen des…