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BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…auf die besondere Wirtschaftsweise im Forst bedingt durch die jeweilige Umtriebszeit Bedacht zu nehmen. Eine typische Betriebsgefahr ist in folgenden Fällen gegeben: Ausfälle aufgrund der natürlichen Selektion ("Dürrlinge") und der Überalterung von Waldbeständen (VwGH 25.03.1966, 1564/65), Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Schäden am stehenden…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 2/2

…09277127 | Kastl | Altötting | 84556 | 09171121 | Kempten (Allgäu) | Kempten (Allgäu) | 87435 | 09763000 | Kempter Wald | Oberallgäu | | 09780451 | Kiefersfelden | Rosenheim | 83088 | 09187148 | Kienberg | Traunstein | 83361 | 09189126 | Kirchanschöring…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…welcher anhaltende Zuwachseinbußen verursacht, ist bei gänzlichem Vorkommen durch eine Verminderung der Hektarsätze der Anlage 5 um 20% zu berücksichtigen. Bei teilweisem Befall ist je Güteklasse eine Aufteilung auf den befallenen und unbefallenen Waldbestand vorzunehmen. Starker Mistelbefall liegt vor, wenn im Aufriss betrachtet der Flächenanteil…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…entgegen zu nehmen, auch wenn es fälschlicherweise an das Finanzamt Waldviertel adressiert ist. Das gilt selbst dann, wenn bis zum 31. Dezember 2020 das Wohnsitzfinanzamt des Einbringenden das Finanzamt Wien 1/23 und nicht das Finanzamt Waldviertel war. Rz 13: Nach der Grundregel des § 53…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…41413 | Natternbach | 40816 | Nebelberg | 41320 | Neufelden | 41321 | Neuhofen im Innkreis | 41218 | Neukirchen am Walde | 40817 | Neukirchen an der Enknach | 40427 | Neumarkt im Hausruckkreis | 40818 | Neustift im Mühlkreis | 41329 |…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Flurverfassung (Zusammenlegung, Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch Teilung oder Regulierung, Flurbereinigung) oder 2. zur Regelung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie anderer Felddienstbarkeiten oder 3. in Alpschutzangelegenheiten oder 4. nach den Güter- und Seilwegegesetzen oder 5. in Angelegenheiten des landwirtschaftlichen…