…1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627/80…
…einem Finanzamt und dem Zollamt Österreich auftreten. Denkbar sind auch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen einem Finanzamt und einer Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung oder Zollamt Österreich) oder zwischen einem Finanzamt und einer sonstigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (Amt für Betrugsbekämpfung oder Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge). Die Zentralen Services (…
…Umstände und Erwägungen darzulegen (vgl. zB VwGH 17.10.2002, 2000/17/0099; VwGH 24.3.2004, 2001/14/0083). In der Beschwerdevorentscheidung ist auf das Recht zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 264 BAO) hinzuweisen (§ 263 Abs. 2 BAO). 3.8. Folgen eines Beitritts Bei einem…
…Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der…
…wie zB eine fortgeschrittene elektronische Signatur (Art. 3 Z 11 eIDAS-VO), ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich nicht gleichwertig. Der elektronischen Signatur von natürlichen Personen entsprechen elektronische Siegel (Art. 3 Z 25 bis 27 eIDAS-VO) für juristische Personen. Elektronische Siegel dienen als Nachweis dafür…
…40a KFG 1967 eingerichtete Zulassungsstellen (siehe Rz 714) | | Z 23 | Anträge auf Bekanntgabe von Umweltdaten nach dem Umweltinformationsgesetz und nach gleichartigen landesgesetzlichen Vorschriften | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 24 | Ansuchen um Ausstellung und Vornahme der in …
…entweder das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Amt für Betrugsbekämpfung zuständig ist, können bis 31. Dezember 2021 auch unter Verwendung der falschen dieser drei Bezeichnungen wirksam und fristwahrend eingebracht werden. Das gilt auch dann, wenn nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die…
…VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG…
…Abkommens. 6. Für den Fristenlauf gilt Folgendes: a)Haben die Person, die den Fall unterbreitet hat, und eine der zuständigen Behörden vereinbart, das Verständigungsverfahren auszusetzen, so beginnt die in Absatz 3 erwähnte Frist von 3 Jahren nicht zu laufen oder steht still, bis die Aussetzung…
…derjenige, für den oder in dessen Interesse die amtliche Ausfertigung ausgestellt wird (siehe auch Rz 179 ff). Zur Entrichtung der Gebühr ist zur ungeteilten Hand mit dem Gebührenschuldner verpflichtet, wer im Namen eines anderen die amtliche Ausfertigung veranlasst hat. Randzahlen 321 bis 339: derzeit frei
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
…mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe erteilt…
…sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe einbringt, ist in dieser behördlichen Eigenschaft (als Vertreter des Gerichtes/Bundes) befreit. Rz 409: Durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters hingegen wird eine öffentlich…
…eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt. 2.4. Geschäftsvorfälle und sonstige aufzeichnungspflichtige Vorgänge 2.4.1. Geschäftsvorfall Allgemein Ein Geschäftsvorfall ist ein Vorgang, der die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen beeinflusst bzw. verändert. Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle…
…5. Zeugnisse 8.2.5.1. Inländische Zeugnisse Rz 173: Bei Zeugnissen nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder im Zeitpunkt der Hinausgabe. Dies gilt auch für die Sondertatbestände eines Zeugnisses, nämlich den Abschriften nach …
…März 2015, Ra 2015/04/0005). 31.1.4. Entstehen der Verwaltungsabgabenschuld Rz 1793: Die Pflicht zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Berechtigung rechtskräftig verliehen ist oder die Amtshandlung vorgenommen wird. 31.1.5. Rückerstattung von Verwaltungsabgaben Rz 1794…
…52 AWG 2002) 10.2.1.1.1. Erteilung, Verleihung und Anerkennung Rz 286: Der Gebühr unterliegen behördliche Akte (amtliche Ausfertigungen), mit denen eine persönliche Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt oder eine bestehende Befähigung bzw. sonstige gesetzliche Voraussetzung zur Ausübung einer solchen Tätigkeit anerkannt…
8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…
…in der Lage ist, die Verfügung (wie, wann, wo) über das Kraftfahrzeug auszuüben. Wenn die Kriterien Nutzen, Kostentragung und Verfügungsmöglichkeit zur Feststellung des Verwenders des Kraftfahrzeuges in unterschiedlichem Ausmaß auf mehrere Personen zutreffen, ist den Kriterien des Nutzens und der Verfügungsmöglichkeit der Vorrang gegenüber der…
31.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 31.1.9.1. Amtshandlungen Rz 1800: Bundesverwaltungsabgaben sind Abgaben, die für behördliche Amtshandlungen als solche zu entrichten sind. Unter Amtshandlungen sind individuelle Verwaltungsakte mit rechtsgestaltender Funktion sowie Tätigkeiten der Behörde, die Rechtsverhältnisse oder Tatsachen bestätigen, zu…