…Die Hemmung der Frist beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (zB Postaufgabe, Überreichung), wenn die Einbringung innerhalb der Beschwerdefrist erfolgt. Ein verspäteter Antrag hat keine fristhemmende Wirkung (VwGH 8.3.1994, 91/14/0026). Wird einem nach Ablauf der Beschwerdefrist gestellten Antrag entsprochen…
…keine Abgabenschuldigkeit gegeben, sind Beschwerdezinsen nicht zu gewähren (BFG 9.5.2018, RV/7100674/2018). Beschwerdezinsen stehen nur für bereits entrichtete Abgaben zu, nicht aber für die verspätete Auszahlung von Beihilfen (UFS 13.5.2013, RV/1332-L/12; BFG 24.8.2018, RS/7100081…
5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…
In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…
Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der…
…Jahr 2024 gestellt, hat das Finanzamt die Versicherungssteuer für die Jahre 2019 bis 2022 zu erstatten. Wird der Antrag beim Finanzamt erst im Jahr 20232025 gestellt, ist dieser gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 als verspätet zurückzuweisen. Randzahlen 1709 bis 1729: derzeit frei
…abgegeben werden. Auch ehemalige Meldefonds, die wegen nicht fristgerechter Einreichung der Jahresmeldung aus der Liste der Meldefonds gestrichen wurden, können eine Jahresmeldung bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG einreichen. Rz 223: Zur Vorgehensweise bei verspäteten Meldungen bzw. bei Korrektur von Meldungen siehe Rz 477 ff.