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9 Treffer886 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck" im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 12 NAG gegeben ist. Um einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften zu begründen, bedarf es der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen…

GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Zulassungs- und der Überstellungsfahrtschein, der aus Anlass der Zulassung zum Verkehr bzw. der Genehmigung der Überstellungsfahrt ausgestellt wird, nicht aber ein später ausgestelltes Duplikat (siehe Rz 630 ff). Rz 682: Werden Zulassungs- und Überstellungsfahrtscheine nicht von privaten Zulassungsstellen, sondern von Behörden des Bundes oder…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…auch denselben AES-Schlüssel verwenden. Ein Wechsel des AES-Schlüssels im laufenden Betrieb ist nicht zulässig. 3.3. Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten 3.3.1. Arten von Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten Als Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit im Sinne § 12 RKSV kommen zur Speicherung des privaten Schlüssels nur die…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1 KFG 1967 angeführten Staaten zugelassen sind, dürfen nur verwendet werden, wenn sie gemäß § 38 KFG 1967 vorübergehend zugelassen sind; ihre Verwendung ist jedoch während der drei unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Tage zulässig (vgl. § 82 Abs. 2 KFG 1967). Rz 1356…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des Bundesgebietes im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung. Eine überwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges im Ausland (zurückgelegte Kilometer und Zeit). Bei den gefahrenen Kilometern erfolgt keine Unterscheidung in privat oder beruflich veranlasste Fahrten. Ausnahme: Zuordnung des Kraftfahrzeuges zum Betriebsstandort im Ausland im Rahmen des Gegenbeweises (siehe Rz…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Frist wird durch eine vorübergehende Verbringung insdes Kraftfahrzeuges in das Ausland nicht unterbrochensiehe Rz 43 (und§ 82 Abs. 8 KFG 1967 idFRz 44 BGBl. I Nr. 26/2014). Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Kraftfahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Ergebnis rückgängig gemacht. Beispiele: Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeuges Nutzungsänderung eines solchen Kraftfahrzeuges zum Betriebsfahrzeug des Fahrschulinhabers Entnahme eines Taxifahrzeuges aus dem Betriebsvermögen Übernahme eines Vorführkraftfahrzeuges in das Anlagevermögen oder dessen Veräußerung Rz 446: Eine nur vorübergehende Änderung des Verwendungszwecks führt zwar zunächst zu einer Steuerpflicht gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht; bei der Lieferung, bei der Entnahme oder einer Nutzungsänderung eines befreiten Kraftfahrzeuges mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Vorgang gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 stattgefunden hat; bei erstmaliger Zulassung eines bisher zum Verkauf…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Bemessungsgrundlage in der Beschwerdevorentscheidung geändert, so ist nach § 295 Abs. 3 BAO der Verspätungszuschlag entsprechend (unter neuerlicher Übung des gemäß § 135 BAO eingeräumten Ermessens) anzupassen. Siehe Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO) vom 10. April 2006, BMF-010103/0030-VI/2006, AÖF Nr. 128/2006. Im…