…Einreihung mit dem KN-Code 8704. Das Kraftfahrzeug wurde unverändert nach Österreich verbracht und wird als Lkw zugelassen. Diese zollrechtliche Einreihung ist für die normverbrauchsabgaberechtliche Einreihung bindend. Rz 540: Die Bindungswirkung besteht im Rahmen der Gültigkeitsdauer der Entscheidung so lange, bis die Beschaffenheit des normverbrauchsabgabebefangenen…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…
…sowohl für alle serienmäßig gefertigten Wohnmobile als auch bei Umgestaltung eines Lkw-Fahrgestells (8704) zu einem Wohnmobil (siehe Beispiel in Rz 538). Wohnmobile der Aufbauart "SA" stellen für die zolltarifarische Einstufung keine Besonderheit dar (8703). Wohnmobile sind definiert als Kraftfahrzeuge der Klasse M mit besonderer…
…eine für Pferdebedarf ohne Fenster. Das Fahrerhaus mit Schlafgelegenheit weist keine weiteren Sitzplätze oder Verankerungspunkte auf. Der Bereich zur Warenbeförderung überwiegt jedenfalls (drei mögliche Pferde sind schwerer als drei mögliche Personen), weshalb das Kraftfahrzeug in die Position 8704 einzuordnen ist. Rz 571: Bei Pferdetransportern oder…
…zu machen ist, muss jedenfalls eine (weitere) Ladebordwand angefügt sein, weil das Vorhandensein einer fixen Ladebordwand eine grundsätzliche Voraussetzung für die Einstufung als Lkw im Sinne der Kombinierten Nomenklatur ist. Der Umbau der Ladefläche wird nur akzeptiert, wenn dieser in der Art erfolgt, dass ein…
…einer globalen formelhaften Gewinnaufteilung vorgenommen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Angaben im länderbezogenen Bericht nicht im Rahmen einer Außenprüfung als Grundlage für weitere Untersuchungen der Verrechnungspreisvereinbarungen des multinationalen Konzerns oder anderer Steuerangelegenheiten verwendet werden dürfen. (Siehe dazu OECD, Leitlinien zur sachgemäßen Verwendung von…
…B.3.8. Steuerbefreiung für begünstigte Verwendungszwecke B.3.8.1. Begünstigte Verwendungszwecke bzw. Kreis der betroffenen Kraftfahrzeuge B.3.8.1.1. Begleitfahrzeuge für Sondertransporte Rz 681: In die Steuerbefreiung sind Kraftfahrzeuge einbezogen, die als Begleitfahrzeuge für Sondertransporte (Schwertransporte) eingesetzt werden. Voraussetzung der Befreiung…
…Verwendungszweck in Feld A4 (Verwendungsbestimmung) ist der Code "62", "64" oder "74" (siehe Rz 114 f) eingetragen, Ausstattung des Kraftfahrzeuges mit einer Warnleuchte mit blauem Licht (Blaulicht) (siehe Rz 117), oder Führen von Aufzeichnungen über die Verwendung des Kraftfahrzeuges (z.B. Fahrtenbuch). Rz 114: Als…
…BIC: BUNDATWW) zu entrichten, wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" ist als Empfänger das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer…
…Menge und Qualität vergleichbar sind. Die Ähnlichkeit der Eigenschaften gelieferter Wirtschaftsgüter und erbrachter Dienstleistungen wird im Allgemeinen bei der Anwendung der Preisvergleichsmethode wesentlich wichtiger sein als bei einem Vergleich der Gewinnspannen (Z 1.1081.128 OECD-VPL). Beispiel: Die Preise, die ein fremder Erzeuger aus…
…Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991) B.1.3.3.1. Allgemeines Rz 439: Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Kraftfahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war. B.1.3.3.2. Umbauten…
…das Grundrecht auf Eigentum sowie das Legalitätsprinzip als verfassungswidrig erachtet. Im Hinblick auf diese Erkenntnisse und Beurteilungen des Höchstgerichtes sind keine legistischen Anpassungen notwendig. Der Beurteilung des Verfassungsgerichtshofes zur Berechnung der Umsatzgrenzen für den Beginn der Registrierkassenpflicht wird in diesem neuen Erlass Rechnung getragen. So…
…auf den Entwicklungskosten des immateriellen Werts basieren, sollten in der Regel vermieden werden (Z 6.142 OECD-VPL). Rz 150: Als entgeltbestimmende Faktoren für die Übertragung oder Nutzungsüberlassung eines immateriellen Werts sind die Interessenlagen beider Transaktionspartner zu berücksichtigen, wobei den Optionen Rechnung getragen werden muss…
…Z 3.18 OECD-VPL). Hierfür sind auch Informationen über die Funktionen der nicht geprüften Gesellschaft ("non-tested party") nötig. Als Grundsatz gilt, dass die Methodenanwendung bei jener Gesellschaft geboten ist, deren Funktionen die geringere Komplexität aufweisen. Beispiel: Die inländische Muttergesellschaft hat in der Slowakei…
…geben (AOA Report 2008 Z I/101, 114). Da der Begriff der Unternehmensgewinne im Sinn von Art. 7 OECD-MA - und somit auch die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Betriebs- oder Privatvermögen - unter Rückgriff auf Art. 3 Abs. 2 OECD-MA nach innerstaatlichem Recht zu definieren…
…Position 8703 (Pkw) eingereiht, andere können jedoch auch unter Position 8701 (Zugmaschinen) fallen. Rz 577: Zu Position 8701 gehören Geländefahrzeuge, die zur Verwendung als Zugmaschinen bestimmt sind und folgende Merkmale aufweisen: eine Lenkstange mit zwei Griffen (daher Motorradlenker, kein Lenkrad), an der die Kontrolleinrichtungen für…
…nur vorübergehende Änderung des Verwendungszwecks führt zwar zunächst zu einer Steuerpflicht gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991, die nachfolgende Rückführung in den begünstigten Zweck löst aber wiederum eine Befreiung im Wege der Vergütung aus. Eine bloße Nutzungsentnahme (Kraftfahrzeug bleibt Betriebsvermögen) löst als solche keine Steuerpflicht…
…gezogen wird; als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg. Gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 gelten Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen als Kraftfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes. Unter…
A.2.52.3.6. Person des VerwendersMittelpunkt der Lebensinteressen Rz 5453: Als Verwender im Sinne des Die Frage§ 82 Abs. 8 KFG 1967 ist - unter Heranziehung des Halterbegriffs im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug…
…In der Zulassungsbescheinigung sind diese unter dem Begriff "Sattelanhänger" in den Klassen O1 bis O4 oder R1 bis R4 eingetragen. Ein Sattelanhänger gilt im Sinne des KfzStG 1992 immer als eigenständiges Besteuerungsobjekt. Sattellast (§ 2 Z 35a KFG 1967) Rz 29: Die bei einem auf waagrechter…