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2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…durch Anonymisierung (vgl. BFG 21.9.2020, RV/7104761/2019) bzw. erforderlichenfalls durch Verweigerung der Einsichtnahme in die Anzeige zu verhindern. 5.2.2. Sonstige Ausnahmen Gehören Ergebnisse der Einsicht in das Kontenregister bzw. die Ergebnisse der Konteneinschau zu den Akten(teilen), die Gegenstand eines…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…allem: physischer oder psychischer Zwang, Irrtum (§ 871 ABGB), Drohungen (vgl. § 870 ABGB), Verweigerung der erbetenen Bedenkzeit. Zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung führt ein wesentlicher Irrtum etwa dann, wenn er von der Abgabenbehörde veranlasst wurde (vgl. zB VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Rechtswidrige (zur Ungültigkeit…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Umstand, dass befristete Konzernverträge nicht mehr verlängert oder aufgekündigt werden, kann für sich allein keinen Grund für eine Verweigerung einer Entschädigungsleistung darstellen. Umgekehrt besteht aber auch nicht bei jeder Kündigung oder wesentlichen Neuverhandlung automatisch ein Anspruch auf eine Entschädigung (Z 9.78 OECD-VPL). Als…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…oder der an dessen Stelle die Gegenleistung ganz oder teilweise erbringende Dritte den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. Eine Verweigerung der Annahme des Belegs durch den Leistungsempfänger hat keine (finanz-) strafrechtlichen Konsequenzen. Der Leistungsempfänger kann nicht zur Entgegennahme des Belegs gezwungen werden…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Belegmitnahmepflicht keine (finanz-)strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings besteht im Rahmen einer durchgeführten Kontrolle eine Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers, deren Nichterfüllung eine Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG darstellen kann. Beispiel: Verweigerung der Auskunft darüber, ob ein Beleg ausgestellt wurde. Bundesministerium für Finanzen, 29. September 2026