…4 letzter Satz BAO | § 2 Abs. 1 Z 6 vierter Fall BiBuG 2014 | 12. | Antrag auf Rückzahlung von Guthaben auf dem Abgabenkonto (über FON oder Post) umfasst: Guthaben bei Finanzämtern Rückzahlung eines zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Betrages (§ 241 Abs. 1 BAO) nicht…
…keine Finanzkonten im Sinne des § 71 GMSG dar. Die fortgesetzte Nennung dieser Versicherungsarten auf der Liste der ausgenommenen Konten in § 2 der GMSG-DV erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarstellung. Rz 99: Begräbniskostenversicherungen stellen ungeachtet eines vorhandenen Barwerts bzw. Rückkaufswerts keine Finanzkonten im Sinne…
…ausgenommenes Konto" ist kein Finanzkonto iSd GMSG (vgl. Rz 61 zu § 71 GMSG). § 87 GMSG listet ausgenommene Konten auf und enthält in seiner Z 8 auch eine Verordnungsermächtigung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren. Die in § 87 GMSG genannten Kategorien sind ähnlich mit jenen nach…
…den Belegen Informationen fehlen, die für den Nachweis des Status der Person notwendig sind (Sec. VII Rz 5 CRS-Kommentar). Ein meldendes Finanzinstitut ist nicht verpflichtet, sich auf einen geprüften Jahresabschluss zu verlassen, um nachzuweisen, dass ein Kontoinhaber eine bestimmte Vermögensgrenze einhält. Entscheidet sich jedoch…
…indisponiblen Einlagen und der disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft | Jahresüberschuss | gesetzliche Gewinnrücklage | Rücklagendotierung | Umgliederung disponible Innenfinanzierung auf indisponible Innenfinanzierung | Gesellschafter | ungebundene Kapitalrücklagen | Einlage | Erhöhung der disponiblen Einlagen | andere Gesellschaft | ungebundene Kapitalrücklagen…
…obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag…
…Kunden der Bank erbracht wird. Typischerweise wird dabei vereinbart, dass die Bank "auf erstes Anfordern" und unter Verzicht auf alle Einwendungen zu leisten habe. Rz 1416: Garantiert jemand den Ausfall, den ein Gläubiger aus einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erleiden könnte, zu übernehmen und zu…
27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
…1a KStG 1988 oder mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 98 Abs. 1 EStG 1988 das Finanzamt für Großbetriebe zuständig ist. Das Finanzamt für Großbetriebe ist weiters zuständig für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer auf Grund von völkerrechtlichen Verträgen (§ 61 Abs. 4 Z 1 BAO). Zahlungen einer…
…es mit anderen Adresselementen, wie Straße und Hausnummer, verknüpft ist, welche auf das Vorliegen einer Wohnsitzadresse hindeuten (Sec. III Rz 8 CRS-Kommentar). Ist der Kontoinhaber eine natürliche Person, kann das meldende Finanzinstitut diese Person als in dem Staat ansässig ansehen, in dem anhand der…
…eines Dritten, Insolvenzanträge oder Berichte der Börsenaufsichtsbehörde Diese Dokumente gelten als Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 4 GMSG. Ein meldendes Finanzinstitut darf sich auf Belege verlassen, solange ihm nicht bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Belege nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind. Es…
…einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr folgenden Monats (somit jeweils bis zum 15. April, 15. Juli, 15…
…von der Behörde auf jeder Schrift, die im Zuge einer Amtshandlung aus- oder hergestellt wurde, ein Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Bundesverwaltungsabgabe anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften angebracht…
…GMSG (siehe auch Sec. VIII Rz 62 CRS-Kommentar). Der Begriff des Finanzkontos umfasst: ein Einlagenkonto; ein Verwahrkonto; im Fall eines Investmentunternehmens iSd § 59 GMSG (Rz 57) Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen am Finanzinstitut (zB im Rahmen eines Organismus für gemeinsame Anlagen, Anlagefonds, Indexfonds, privaten Beteiligungsfonds, Hedgefonds…