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GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…müsste bekannt sein, dass der Begünstigte eine meldepflichtige Person ist. Einem meldenden Finanzinstitut müsste bekannt sein, dass ein Begünstigter eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags eine meldepflichtige Person ist, wenn die vom meldenden Finanzinstitut erhobenen und dem Begünstigten zugeordneten Informationen Indizien im Sinne der §§ 11…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…78 GMSG) Rz 68: Eine aufgrund eines an Kapitalanlagen gebundenen Versicherungsvertrages zahlbare Leistung stellt keine sonstige Leistung im Sinne des § 78 Abs. 2 Z 2 GMSG dar. Bei einem an Kapitalanlagen gebundenen Versicherungsvertrag werden die Leistungen oder Prämien oder die Versicherungszeit für Zwecke der Rendite…

GebR 2025 Rz 1302–130527.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…es entweder Sache des Leasinggebers ist, gegen Entgelt für einen entsprechenden Versicherungsschutz des Objektes zu sorgen und der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Kosten ersetzt oder wenn der Leasingnehmer vertraglich die Verpflichtung übernimmt, Versicherungsverträge abzuschließen und zu finanzieren (vgl. VwGH 30.3.2000, 99/16/0372).…

VPR 2021 Rz 130–1361.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…im Übrigen auch bei Rückversicherungs-Captives (reinsurance captives), dh. wenn die konzerninterne Versicherungsgesellschaft nicht direkt mit den Konzerngesellschaften Versicherungsverträge abschließt, sondern eine externe Versicherungsgesellschaft zwischenschaltet (fronting). Rz 135: Eine Captive-Insurance-Gesellschaft kann auch dazu dienen, externe Versicherungsvereinbarungen innerhalb der Unternehmensgruppe zu poolen (Z 10…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…davon, für welchen Zeitraum oder aus welchem Grund die Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen ein bestehender Kraftfahrzeughaftpflichtvertrag beendet wird und noch am selben Tag ein neuer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsvertrag für dasselbe Kraftfahrzeug abgeschlossen wird. Da beide Versicherungsverträge der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…die das Investieren bzw. Reinvestieren in oder das Handeln mit Finanzvermögen bezwecken); von einem Finanzinstitut ausgestellte oder verwaltete rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Kein Finanzkonto liegt jedoch im Falle eines Rechtsträgers vor, der nur deshalb als Investmentunternehmen gilt, weil er für den Zweck der Anlage oder…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…oder Fremdkapitalbeteiligungen an einem Finanzinstitut in Form eines Finanzkontos sind die Finanzinstitute zuständig, an denen die Beteiligungen gehalten werden; für rückkaufsfähige Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge sind die zur Zahlung verpflichteten Finanzinstitute zuständig. 12.9. Elektronisch durchsuchbare Daten (§ 104 GMSG) Rz 91: Zu den Informationsquellen eines meldenden…

GebR 2025 Rz 1151–116119. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1159: Eine vertragliche Verpflichtung, für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen, kann wertmäßig durchaus mit dem Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages selbst verglichen werden (VwGH 17.2.1994, 93/16/0160). Rz 1160: Bezüglich bedingter Leistungen sowie der Bewertung im Allgemeinen wird auf die Regelungen im § 26 GebG…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wurden. Rz 1692: Weicht der Zeitraum des Versicherungsverhältnisses von einem vollen Kalendermonat ab, ist die motorbezogene Versicherungssteuer nur anteilig zu entrichten (siehe Rz 1696). Rz 1693: Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Krafträder (L1e, L2e…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…von 90 Tagen vorzunehmen. Es wird nur unter eingeschränkten Umständen anerkannt, dass die Bestätigung nicht am selben Tag erfolgen kann, zB bei der Übertragung eines Versicherungsvertrages (FAQ 20 vom Juni 2016 zu Sec. II-VII). Muss ein meldendes Finanzinstitut mehrere Konten zusammenfassen (§§ 51 bis 53…

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…auf jedes Finanzvermögen; Überschuss von Fremdwährungsgewinnen über Fremdwährungsverluste; Nettoeinkünfte von Swaps; Beträge, die aus rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen stammen (Sec. VIII Rz 126 CRS-Kommentar). Im Falle eines NFE, der regelmäßig als Händler von Finanzvermögen tätig ist, umfassen passive Einkünfte nicht Einkünfte aus Transaktionen, die im Rahmen…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…gilt die Personengesellschaft als Kontoinhaber und nicht die Gesellschafter der Personengesellschaft, da die Personengesellschaft Rechtsträger im Sinne des § 98 GMSG ist. Bei rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen oder Rentenversicherungsverträgen ist der Kontoinhaber jede Person, die berechtigt ist, auf den Barwert zuzugreifen oder den Begünstigten des Vertrags zu ändern…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Die KERT-Funktion wird bei Banken von jenem Unternehmensteil ausgeübt, der die Finanzanlagewerte ausverhandelt und der ihr Risikomanagement übernimmt. Bei Versicherungsunternehmen wird die Entscheidung über das Eingehen des Versicherungsrisikos durch den Abschluss der Versicherungsverträge als (einzige) KERT-Funktion gewertet (AOA Report 2008 Z IV/69).

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kalenderjahr vorliegt, übersteigt. Eine Gesellschaft, die Lebensversicherungen abschließt, gilt grundsätzlich als spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Rechtsträger, die keine rückkaufsfähigen Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abschließen oder nicht verpflichtet sind, diesbezügliche Zahlungen zu leisten, gelten nicht als spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zu diesen zählen beispielsweise Gesellschaften, die keine Lebensversicherungen abschließen, der Großteil…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…