Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein) Die Zulassung von Kraftfahrzeugen seit Einführung der Genehmigungsdatenbank Genehmigungsdatenbank Die Genehmigungsdatenbank (GDB) nach § 30a KFG 1967 ist Teil der Zulassungsevidenz und wird vom Verband der Versicherungsunternehmen (VVO) betrieben. In dieser Datenbank sind für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2007…
…Genehmigungsdatenbank (VVO-GDB) seit 1. Juli 2007 Rz 1302: Die Genehmigungsdatenbank (GDB) nach § 30a KFG 1967 ist Teil der Zulassungsevidenz und wird vom Verband der Versicherungsunternehmen (VVO) betrieben. In der Genehmigungsdatenbank sind die Daten aller in Österreich genehmigten Kraftfahrzeuge erfasst. Diese Datenerfassung ist seit dem…
…50 Mio. Euro machen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben. Diese Unternehmen werden "qualifizierte Portfoliounternehmen" genannt. Rz 128: Aufgrund ihrer Tätigkeit nicht als "qualifiziertes Portfoliounternehmen" geeignet sind Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Kreditinstitute Wertpapierfirmen Versicherungsunternehmen Finanzholdinggesellschaften gemischte Unternehmen; das sind Mutterunternehmen, die…
…die von gemäß § 40a KFG 1967 eingerichteten Zulassungsstellen (das sind ermächtigte Versicherungsunternehmen) in Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben ausgestellt werden | Z 23 | Verschlussanerkenntnisse, die auf Grund zollrechtlicher Vorschriften von den Zollbehörden ausgestellt oder anerkannt werden | Z 24 | Bescheinigungen in Angelegenheiten der…
…3 GebG haftet der Rechtsträger der Zulassungsstelle, also das Versicherungsunternehmen, für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten Überstellungsfahrten bis zum 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich…
…dass die Darlehens- oder Kreditverträge mit Kreditinstituten, Pensionskassen, der Oesterreichischen Nationalbank, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Bausparkassen abgeschlossen werden müssen; es sind auch Nebengeschäfte zu mit Privatpersonen abgeschlossenen Hauptgeschäften gebührenfrei. Rz 1122: Ein Nebengeschäft ist auch dann gebührenfrei, wenn über das Hauptgeschäft keine Urkunde errichtet wird. Rz…
…Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen mit zB Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen sind unter den in § 20 Z 5 GebG genannten Voraussetzungen gebührenfrei (siehe dazu Rz 1120 ff). Rz 1434: Gemäß § 33 TP…
…Zessionen von Forderungen zwischen Kreditinstituten, der Oesterreichischen Nationalbank und den Bausparkassen Zessionen von Forderungen gegen Gebietskörperschaften zwischen Kreditinstituten, der Oesterreichischen Nationalbank und den Bausparkassen einerseits und Versicherungsunternehmen oder Pensionskassen iSd Pensionskassengesetzes andererseits; den Kreditinstituten stehen ausländische Kreditinstitute und Finanzinstitute gleich, die zur Erbringung von Bankgeschäften…
…führt grundsätzlich zu keiner Änderung der Verhältnisse nach § 1 Z 4 NoVAG 1991. Wird jedoch nach dem Diebstahl der begünstige Zweck willentlich aufgegeben, beispielsweise durch Übergabe der Fahrzeugschlüssel an ein Versicherungsunternehmen, dann kommt es zu einer Änderung der Verhältnisse nach § 1 Z 4 NoVAG 1991…
…Fondsbestimmungen ist vorzusehen, dass ein Anteilschein an einem Pensionsinvestmentfonds nur ausgegeben werden darf an unbeschränkt einkommensteuerpflichtige (natürliche) Personen im Rahmen des Erwerbs einer Zukunftsvorsorge; Versicherungsunternehmen für die Veranlagung des Deckungsstockes einer Pensionszusatzversicherung; Pensionskassen im Rahmen der Veranlagung des einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens; betriebliche…
…7 Abs. 5 DBA-Schweiz ist einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte jener Teil des Gesamtgewinns des schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebsstätte zu den gesamten Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Auch wenn sich diese Bestimmung nur auf Gewinne eines Versicherungsunternehmens bezieht, gilt sie nicht…
…der Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung entsprechend der übernommenen Funktionen und Risiken eine am Fremdverhaltensgrundsatz orientierte Gewinntangente zugerechnet werden (EAS 3229). Rz 287: Bei Betriebsstätten von Banken und Versicherungsunternehmen wird im AOA wegen der branchenspezifischen Gegebenheiten nicht auf den Begriff der "wesentlichen Mitarbeiterfunktionen", sondern auf den…
…| Rz 14 | EAS 2493 | 19.07.2004 | USA | Korrespondierende Gegenberichtigung | Rz 502 | EAS 2524 | 31.11.2004 | Schweiz | Wirtschaftsgutüberführung bei Umgründung | Rz 327 | EAS 2668 | 18.10.2005 | Deutschland | Versicherungsunternehmen…
…Merkmale des Kraftfahrzeuges, Unternehmenszweck, Taxameter). Rz 152: Stellt ein Finanzamt oder ein Versicherungsunternehmen fest, dass ein befreites Kraftfahrzeug nicht im geforderten Ausmaß (daher zu mehr als 80%) für den befreiten Zweck verwendet wird oder eine Verwendung für den befreiten Zweck gänzlich ausgeschlossen ist, ist trotz…
…Sorgfalts- und Meldepflichten. Eine Versicherungsgesellschaft ist ein Rechtsträger, der nach dem Recht, den Vorschriften oder der Rechtsübung des Staates, in dem die Versicherungsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit ausübt, als Versicherungsunternehmen gilt, oder dessen Bruttoeinkünfte (zB Bruttoprämien und Bruttokapitaleinkünfte), die aus dem Versicherungs-, Rückversicherungs- und Rentenversicherungsgeschäft erzielt werden…
…besteht Belegerteilungspflicht. Wenn der Beleg auch die durchlaufenden Posten aufweist, sind diese in der Registrierkasse als "Null %-Umsatz" zu erfassen. 5.13. Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen, die nach gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb von Zulassungsstellen berechtigt sind, werden im Rahmen dieser ausgelagerten hoheitlichen Tätigkeit nicht unternehmerisch tätig. Das…
…B. "händischen") Eingangsvermerkes auf der Abgabenerklärung Kr 21 (vorgesehenes Feld rechts oben im Formular Kr 21) als ausreichend. Dieser händische Eingangsvermerk hat vor dem urschriftgetreuen Scannen und vor der elektronischen Übermittlung in das Verarbeitungs- und Ablagesystem des jeweiligen Versicherungsunternehmens zu erfolgen. Zu beachten ist, dass…