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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…versehen und an das Register zu übermitteln. Eine beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) ist die Bestätigung durch eine mit öffentlichem Glauben versehene Urkundsperson (zB Notar/in), einem Gericht oder der ausstellenden Behörde, dass die Kopie einer Urkunde mit dem Original übereinstimmt. Eine Beglaubigung der Echtheit der…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der dieses Importfahrzeug als Vorführkraftfahrzeug oder als Tageszulassung anmelden möchte (Antrag mittels NoVA 4-Formular), bei Verkauf eines schon vor 1. Juli 2021 für Vorführzwecke verwendetes Kraftfahrzeug, für welches die NoVA-Vergütung gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 beantragt wurde und in diesem…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…Verfahren zur Beantragung einer belgischen Ansässigkeitsbestätigung ist weitgehend elektronisch und automatisiert und steht online auf https://eservices.minfin.fgov.be/myminfin-web/pages/public zur Verfügung. (5) Die österreichische Steuerverwaltung kann die Echtheit einer von der belgischen Steuerverwaltung ausgestellten elektronischen Ansässigkeitsbestätigungen auf zwei Arten überprüfen…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

…Durch Bestätigung der Eingabe über die Schaltfläche "continuar" wird die Echtheit des Dokuments überprüft. 6. Sollte sich das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die portugiesische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…wenn zum Ablauf der Nachfrist (30.6.) nicht alle Quotenerklärungen eingereicht wurden. In diesem Fall sind jene Steuernummern, für die die Quotenerklärung noch nicht eingereicht wurde, ohne Setzung einer Nachfrist mittels verfahrensleitender Verfügung von der Quote zu nehmen und die Grundlagen für die Abgabenerhebung gemäß…