… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…
…der von inländischen Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) begebenen Anleihen, die mit einer Verlosung verbunden sind, sind nicht gebührenpflichtig. Rz 1509: Differenzgeschäfte sind ebenfalls gebührenfrei. Differenzgeschäfte sind Glücksverträge in der äußeren Form von Kauf- oder Kommissionsverträgen über Waren (Devisen) oder Wertpapiere, bei deren Abschluss die Parteien…
…eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Z 4 lit. b: Niederschrift über die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Z 5: Niederschriften über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, Z 6: Protokolle über die Aufnahme eines Wechsel(Scheck)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden. 8…
…1.4. Protokolle über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren (§ 14 TP 7 Abs. 1 Z 5 GebG) Rz 492: Gebührenpflichtig sind sowohl Protokolle über Auslosungen von Wertpapieren als auch Protokolle über jede Art von Verlosungen (zB für die Ermittlung von Preisträgern bei einem Preisausschreiben). Voraussetzung…