…weiterer Folge zu einer Verletzung der Meldeverpflichtung, für welche gemäß § 15 Abs. 1 WiEReG die oben genannten Strafandrohungen gelten. Die Eintragung in das Ergänzungsregister erfolgt über die Stammzahlenregisterbehörde (Link). Für die Eintragung müssen die Rechtsträger bzw. deren Organe den rechtlichen Bestand und die rechtlich gültige…
…des Europäischen Parlaments und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen, in der gültigen Fassung. Berechtigte Gründe im Hinblick auf die betroffene Person können beispielsweise dann angenommen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Offenlegung der Urkunde zu…
…Finanzinstitut dafür, sich auf einen geprüften Jahresabschluss zu verlassen, um den Status eines Kontoinhabers festzustellen, der keine Einkünfte- oder Vermögensgrenze einhalten muss, ist es lediglich erforderlich, die Anmerkungen und Fußnoten zum Jahresabschluss zu überprüfen, um zu bestimmen, ob dieser den behaupteten Status bekräftigt. Wenn sich…
…sind (zB hinsichtlich der Frage, ob im Mitteilungszeitpunkt bereits eine qualifizierte Vereinbarung im Sinne von § 2 Z 10 VPDG besteht). Dennoch hat die entsprechende Mitteilung bereits zum Ende des betreffenden Berichtswirtschaftsjahrs zu erfolgen, wobei diese sich zunächst nach den aktuellen Umständen und den vorliegenden Informationen…
13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…