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19 Treffer346 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 820–82710.22. Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen (§ 14 TP 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…weiteren Gebühren nach dem GebG an. Aus diesem Grund sieht § 14 Tarifpost 23 Abs. 4 GebG eine Befreiung von § 14 Tarifpost 6 GebG (Eingaben) vor. Rz 825: Von der Gebührenpflicht außerdem befreit sind Anträge gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960, die binnen 3 Monaten ab…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich (siehe Rz 1526 ff). Beispiel: Ein Pkw ist in Österreich zugelassen und bei einem österreichischen Versicherer kraftfahrzeughaftpflichtversichert. Der Versicherer hat die motorbezogene Versicherungssteuer von den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Daten berechnet. Zwei Jahre nach der Zulassung wird festgestellt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 letzter Satz WiEReG legt zudem fest, dass Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 WiEReG von der Meldepflicht befreit sind, binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…nicht zu einer Verkleinerung oder Verkürzung der Ladefläche. Rz 575: Solche Kraftfahrzeuge sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Waren- als zur Personenbeförderung bestimmt und daher in die Position 8704 (Lkw) einzureihen, wenn sie z.B. folgende Merkmale aufweisen: das Vorhandensein von mehr als zwei Achsen…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit 30 Tagen 29/30 der Monatssteuer zu entrichten. 3)Bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges beispielsweise am 20. eines Monats ist die Höhe der Steuer gleichfalls von dem Umstand abhängig, wie viele Tage der betreffende Monat hat. 4)Zulassung eines Sattelzugfahrzeuges (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 9 Tonnen…

GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wie die Funktion E-ID gleichwertig verwendet werden (§ 6 Abs. 5 E-GovG). Rz 145: Bei der technischen Umsetzung von Online-Formularen existieren neben dem Standardfall, dass sowohl die Personenbindung verwendet wird als auch die Daten des Online-Formulars qualifiziert elektronisch signiert werden, auch Umsetzungen…

GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 2 Z 1 GebG). Die persönliche Befreiung (siehe Rz 17 ff) des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm entfalteten Tätigkeiten, sei es im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich. Rz 686: Die persönliche Befreiung des Bundes erstreckt sich nicht auf selbständige Anstalten des Bundes oder…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bestimmung gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die im Inland widerrechtlich ohne die erforderliche inländische Zulassung verwendet werden (siehe Rz 1482). Für ausländische Kraftfahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, siehe Anlage 1 der Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900) vom 1. März 2007, BMF-010304/0011-IV/8…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg Lastkraftwagen der Klasse N1 unterliegen auf Grund des Gewichtes der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie seit dem 1. Juli 2021 der Normverbrauchsabgabe. Klasse N2: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuge, die mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden, nicht der Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt auch für Hybrid-Varianten von Kraftfahrzeugen, die mit Elektromotor angetrieben werden, der durch eine Wasserstoff-Brennstoffzelle mit Energie versorgt wird. Hierbei wird ein konventioneller Verbrennungsmotor durch Wasserstoff anstelle durch Benzin oder Diesel betrieben…

GebR 2025 Rz 780–78410.20. Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Beispiel 3: Im Jahr 2023 wurden 100 Anträge entgegengenommen. In 90 Fällen wurde im Zeitpunkt der Überreichung des Ansuchens eine Vorauszahlung der Erledigungsgebühr eingehoben. Von den 100 Anträgen wurden 20 Anträge ab- bzw. zurückgewiesen. In 80 Fällen wurde daher dem Ansuchen entsprochen und der Ausweis…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953) D.4.1. Allgemeines Rz 1690: Der Steuersatz hängt einerseits von der Art des Kraftfahrzeuges, andererseits vom Zeitraum, für den die Versicherungsprämie geleistet wird (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung), ab. Die Erhöhung bei unterjähriger Zahlung besteht nunmehr ausschließlich…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ausdehnung der Lenkberechtigung auf weitere Klassen oder Unterklassen | 49,50 Euro | 19,60 Euro | Z 6 | auf Grund von sonstigen Änderungen oder Ergänzungen ohne Rücksicht auf die Anzahl | 49,50 Euro | 19,60 Euro | Wiederausfolgung des Führerscheins nach…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 5 NoVAG 1991 gibt es für Kraftfahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor einen Bonus von höchstens 600 Euro (siehe Rz 984). Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Beispiel 1 - Benzinfahrzeug ohne Malus: Erstzulassung EU: 23. April 2014 (maßgeblich für die anzuwendende Rechtslage) Zulassung in…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundesbehindertengesetz (BBG) Rz 207: Seit 1. Dezember 2019 erfolgt die Prüfung des Vorliegens einer Behinderung für die Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer nicht mehr durch Vorlage eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG, sondern ausschließlich durch einen Datenabgleich bei der…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…auf den Fahrzeughändler zugelassen werden, ohne zuvor die Normverbrauchsabgabe leisten zu müssen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle Bedingungen eines Kraftfahrzeuges mit Tageszulassung vorliegen und nachgewiesen werden können. Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe nach § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.22.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen A.2.3.1. Allgemeines Rz 40: Wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug (daher ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen) ohne österreichische Zulassung verwendet werden darf, richtet sich danach, ob es über einen dauernden Standort…