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17 Treffer406 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 820–82710.22. Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen (§ 14 TP 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2 oder 4 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) festgelegt. Rz 821: Die Tarifpost 23 ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem 30. September 2023 gestellt werden, sowie auf Erledigungen anzuwenden, deren Ansuchen nach dem 30. September 2023 gestellt werden. 10.22.2. Höhe der Gebühr …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…jährliche Überprüfung früher durchgeführt, so hat dies keine Verkürzung der Meldefrist zur Folge, da sich diese nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung bestimmt. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Meldung zeitnah nach dem Abschluss der jährlichen Überprüfung übermittelt wird, damit nicht aufgrund zwischenzeitlich…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…einer Verlängerung der Ladefläche wie Aushöhlungen des Fahrgastraumes. Dies gilt bei angefügten Ladebordwänden ebenso wie bei auf die Ladefläche aufgesetzten Ladebordwänden. Eine in die Ladefläche eingelegte Schutzwanne, die z.B. Verschmutzungen oder Beschädigungen des Laderaumes verhindern soll, führt zu einer Verkleinerung oder Verkürzung der Ladefläche…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Nachweis, dass er die in § 29b Abs. 2 bis 4 Straßenverkehrsordnung 1960 genannten Berechtigungen in Anspruch nehmen kann. Die näheren Bestimmungen über diesen Ausweis sind in der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen, BGBl. II…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeugen der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, die Leistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden und für welche die CO2-Emissionen gemäß der…

GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gegenstand der Gebühr Rz 680: Die Gebühr für Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) ist eine Pauschalgebühr; neben dieser fallen im Zulassungsverfahren keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Rz 681: Nach § 14 TP 15 GebG sind Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine, die nicht von der…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Euro. C.5.5.2. Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen Rz 1534: Für einen in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Personen- und Kombinationskraftwagen, der vorübergehend im Inland benützt wird, beträgt die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag 2,20 Euro. C.5.5.3. alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…einer Brennstoffzelle angetrieben werden, nicht der Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt auch für Hybrid-Varianten von Kraftfahrzeugen, die mit Elektromotor angetrieben werden, der durch eine Wasserstoff-Brennstoffzelle mit Energie versorgt wird. Hierbei wird ein konventioneller Verbrennungsmotor durch Wasserstoff anstelle durch Benzin oder Diesel betrieben. Es handelt sich…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wird das Auto in Ö zugelassen. Kraftfahrzeugsteuer wird gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 (Kalendermonat) für die Monate November und Dezember vorgeschrieben. Außerdem wird die motorbezogene Versicherungssteuer ab dem Tag der Zulassung, dem 15. Dezember erhoben. Es liegt kein Fall einer "Doppelbesteuerung" vor…

GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG) Rz 143: Für Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten…

GebR 2025 Rz 780–78410.20. Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… § 14 TP 21 GebG) 10.20.1. Gegenstand der Gebühr Rz 780: In der Tarifpost 21 werden für die Ausstellung und Wiederausfolgung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) Pauschalgebühren festgelegt. Rz 781: Die Pauschalierung ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem 30. September 2022…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1. Jänner 2021 (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 103/2019) der Wert 115 g jährlich jeweils um den Wert drei. Da ab 1. Juli 2021 eine angepasste Rechtslage gilt, kommt diese Senkung nur im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2021 bis 30…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014 Rz 979: Der Abzugsposten (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) beträgt vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…kg → 8 Tonnen b. höchstes zulässiges Gesamtgewicht 8.050 kg → 9 Tonnen Rz 1522: Der Steuersatz beträgt pro Monat für jede Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht: bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 1,55 Euro, mindestens 15 Euro, bei…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…den Fahrzeughändler darf nicht länger als drei Monate dauern. Wird dieser Zeitraum überschritten, entsteht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 mit dem Tag der Überschreitung. Rz 666: Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 0,027 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%), 0,0275 Euro bei monatlicher (Erhöhung um 10%) Entrichtung der Prämie. 0,025 Euro bei jährlicher, 0,0265 Euro bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 0,027 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%),…