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5 Treffer572 msnur geltende Fassungen
2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…5 Abs. 3 letzter Satz QuRV) festzusetzen und sind die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen. Erst nach Abmeldung oder Ausscheiden kommt auch eine finanzstrafrechtliche Verfolgung des Abgabepflichtigen aufgrund der Verletzung einer Offenlegungspflicht in Betracht. 8.4. Ausschluss des Vertreters von der Quotenregelung Gemäß § 7…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…richten. Sie sind jedoch gebührenpflichtig, wenn sie bloß in Vertretung von Privatpersonen (als Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater) oder in Verfolgung ihrer Privatinteressen eingebracht werden. 10.5.4. Organ einer Gebietskörperschaft Rz 411: Gebietskörperschaften sind der Bund, die neun Bundesländer, die Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dann kann die Gebührenpflicht nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass auch ein anderer, nicht gebührenpflichtiger Weg zur Verfolgung des Anliegens offen gestanden wäre (VwGH 20.8.1996, 96/16/0160). Rz 142: Wird dort, wo das für die jeweilige Materie anzuwendende Verfahrensgesetz es zulässt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Umwandlung erfolgen kann. Vereine gemäß § 1 VerG: Bei einem Verein handelt es sich gemäß § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) um einen freiwilligen, auf Dauer angelegten und auf Grund von Statuten organisierten Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit (…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…durch BGBl. II Nr. 190/2022. Für FinanzOnline-Teilnehmer besteht somit die jederzeitige Möglichkeit, die in FinanzOnline zur Verfügung gestellten Akten(-teile) anzuzeigen, abzuspeichern oder auszudrucken. Die elektronische Akteneinsicht erfolgt antragslos und ohne Tätigwerden der Abgabenbehörde, weshalb im Weiteren nicht näher darauf eingegangen wird. 2. …