…liegt keine Betriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1988 vor. Als Einspeisung von elektrischer Energie gilt auch die (anteilige) Einräumung der Betriebs- und Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage durch den zivilrechtlichen Eigentümer an eine Energiegemeinschaft, da es sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine Energielieferung handelt (siehe Rz 133…
…verbrauchten Strom der Energiegemeinschaft zur Verteilung zur Verfügung. Der zivilrechtliche Eigentümer behält sich die Betriebs- und Verfügungsmacht im Ausmaß der selbst verbrauchten Energie sowie der nicht in der EEG verbrauchten und ins öffentliche Netz eingespeisten Energie zurück. Die Einnahmen aus der Einspeisung ins öffentliche Netz…
…in einem solchen Fall auch eine Betriebsstätte für den Generalunternehmer begründet werden, wenn der Generalunternehmer während der Zeit der Tätigkeit des Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat; eine Zurechnung von Gewinnen scheitert aber in vielen Fällen …
…Instandhaltung, Bedienung, Versicherung, Steuer etc. abzustellen (OGH 18.10.2000, 9 Ob A 150/00z). Verfügungsmacht besitzt der Verwender des Kraftfahrzeuges dann, wenn er tatsächlich in der Lage ist, die Verfügung (wie, wann, wo) über das Kraftfahrzeug auszuüben. Wenn die Kriterien Nutzen, Kostentragung und Verfügungsmöglichkeit…
…zum privaten Gebrauch gemeint, sondern beispielsweise auch eine juristische Person im Rahmen eines Unternehmens, dessen Gegenstand nicht der Handel mit Kraftfahrzeugen ist. Die Lieferung besteht in der Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand durch einen Unternehmer. Eine Lieferung liegt dann vor, wenn der Unternehmer den…
…begünstigten Verwendung (mehr als 80%) unterschritten wird. B.1.4.2. Lieferung Rz 450: Bei der Beendigung der begünstigten Verwendung durch eine Lieferung kommt es zum Übergang der Verfügungsmacht auf den Käufer. Bei dieser Lieferung wird nicht der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung verwirklicht…
…Kraftfahrzeug ins Ausland. Alle weiteren Voraussetzungen für eine Vergütung liegen vor. Vergütungsberechtigt ist der inländische Zulassungsbesitzer, da das Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer (Verschaffung der Verfügungsmacht durch den Zulassungsbesitzer) in das Ausland geliefert worden ist. Der ausländische Fahrzeughändler ist nur für die Beförderung zuständig; eine Vergütung…
…Die Begründung für das Ausscheiden von Abgabepflichtigen in Insolvenz ist darin zu sehen, dass der Abgabepflichtige seine Verfügungsmacht verliert und damit auch die Beauftragung des Vertreters zur Einreichung von Abgabenerklärungen hinfällig wird. Zudem würde die Quotenregelung der zügigen Abwicklung des Insolvenzverfahrens im Wege stehen. Der…
…zur Begründung einer Betriebsstätte ergeben, wenn es sich beispielsweise um bloß vorbereitende Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten im Sinne von Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens handelt oder es an der Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die für das Homeoffice genutzten Räumlichkeiten fehlt. Ungeachtet dessen begründet ein Arbeitnehmer…
…Seminarveranstaltungen (EAS 740) führen beispielsweise zu keiner Betriebsstätte. Denn in all diesen Fällen liegt eine bloß vorübergehende Verfügungsmacht über die örtliche Einrichtung vor. Rz 256: Eine Besonderheit gilt im Verhältnis zur Schweiz: Räumlichkeiten begründen nach Art. 5 DBA-Schweiz erst ab einer Nutzungsdauer von zwölf…
…als Dienstfahrzeug zur Verfügung; eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges liegt im Ausland, weil die Verfügungsmacht über das Kraftfahrzeug beim Dienstgeber liegt und er den Nutzen aus der Verwendung zieht. Daher ist das Kraftfahrzeug in Österreich nicht anzumelden. Wird dieses Kraftfahrzeug…
…mit ausländischem Kennzeichen als Dienstfahrzeug zur Verfügung; eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges liegt im Ausland, weil die Verfügungsmacht über das Kraftfahrzeug beim Dienstgeber liegt; daher und er den Nutzen aus der Verwendung zieht. Daher ist das Kraftfahrzeug in Österreich nicht…