2.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche…
2.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern…
…1. Geschäftseinheit Rz 432: Die Begriffsdefinition der "Geschäftseinheit" im Sinne von § 2 Z 2 VPDG ist insofern weit gefasst, als neben Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst somit insbesondere Körperschaften, Personengesellschaften sowie Betriebsstätten. Zur…
…2 GebG) Beispiele: Kraftfahrzeuge der Landesregierung, Berufsfeuerwehr Rz 688: Die persönliche Befreiung nach § 2 Z 3 GebG (siehe Rz 24 ff) für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nicht Gebietskörperschaften sind, oder für Vereinigungen, die ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§§ 34 ff BAO)…
…2. Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) Rz 108: Eine BEG muss gemäß § 16b Abs. 2 ElWOG 2010 aus mindestens zwei Mitgliedern oder Gesellschaftern bestehen und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren (zB OG, KG, GmbH & Co KG, Verein, Genossenschaft…