…Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% gemäß. § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während…
…bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) eines Anteils an einem Investmentfonds und dessen Anschaffungskosten (§ 27a Abs. 3 Z 2 lit. a EStG 1988). Bei Privatstiftungen dürfen Anschaffungsnebenkosten nicht berücksichtigt werden. Weiters ist das Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 für Aufwendungen und Ausgaben…
…2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 226: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) eines Anteils an einem Investmentfonds und dessen Anschaffungskosten (§ 27a Abs…
…1988 hat den Veräußerungsgewinn zu ermitteln und gemäß § 93 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während der Behaltezeit des…
…2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 431: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) eines Anteils an einem Immobilienfonds und dessen Anschaffungskosten (§ 27a Abs…
…in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während der…
…Veräußerungserlöses Rz 316: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) eines Anteils an einem Investmentfonds und dessen Buchwert. Die Fortführung und Anpassung des Buchwertes entspricht dabei im Wesentlichen der Ermittlung der Anschaffungskosten im Privatvermögen (siehe Rz 227): Der Buchwert im…
…die durchschnittliche Anzahl der Anteile zu dividieren. Dieser Quotient ist anschließend mit dem Unterschiedsbetrag zwischen der Anzahl der Anteile am Fondsgeschäftsjahresende und der durchschnittlichen Anzahl der Anteile zu multiplizieren. 3.2.2.2.2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.2.2.2.1…
…vorletzter Satz UGB vermindern sich die ausschüttungsgesperrten Beträge insoweit, als der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und dem höheren beizulegenden Wert in der Folge insbesondere durch planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen gemäß den §§ 204 und 207 UGB oder durch Buchwertabgänge vermindert wird. Im Falle einer späteren Zuschreibung nach …
…Verlust dar, der in der jeweiligen Kennzahl anzuführen ist. Dieser Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den (modifizierten) Anschaffungskosten stellt damit die Bemessungsgrundlage dar, auf die der besondere Steuersatz iHv 27,5% anzuwenden ist. Ist der Unterschiedsbetrag negativ, kann dieser Verlust im Rahmen der Beschränkungen des §…
…3.1.1.4.4.2.1. Rechtslage vor dem BBG 2011 Rz 213: Vor dem Inkrafttreten des BBG 2011 errechnete sich der ausschüttungsgleiche Ertrag aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis des Fonds. Er betrug jedoch mindestens 0,8…
…1 EStG 1988 und ist damit endbesteuert gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988. Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Jahr 2016 errechnen sich gemäß § 188 Abs. 1 iVm § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 aus 90% des Unterschiedsbetrages zwischen 135 und 115 Euro = 18…
…des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 pauschal anzusetzen sind: Diese sind in Höhe von 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem letzten vor dem Verschmelzungsstichtag und dem ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens jedoch in Höhe von 10% des letzten vor dem Verschmelzungsstichtag festgesetzten Rücknahmepreises…
…Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ist bei Nichtmeldefonds die steuerliche Bemessungsgrundlage pauschal in der Weise zu ermitteln, dass als ausschüttungsgleicher Ertrag 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem letzten und dem ersten in einem Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens jedoch 10% des letzten Rücknahmepreises anzusetzen sind. Diese…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…