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10 Treffer525 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1458–146727.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Grundeigentümers zur Duldung bzw. Unterlassung von Nutzungen keine Kündigungsrechte einmaliges Entgelt Publizität nach außen (insbesondere Grundbuchseintragung) 27.5.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1461: Dienstbarkeitsverträge unterliegen einer Gebühr von 2%. Rz 1462: Bemessungsgrundlage ist der Wert des bedungenen Entgelts, nicht der Wert der Dienstbarkeit…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…unter Zugrundelegung des Fremdverhaltensgrundsatzes zu ermitteln, wie hoch die von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft angelasteten fremdüblichen Zinsen sind (EAS 1090, EAS 1818). Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

4.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen Rz 514: Scheidet im Fall von Verrechnungspreisberichtigungen gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung in der Tochtergesellschaft als Sekundärberichtigung aus (Rz 509), wird eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung zu prüfen…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn die Eingabe ausschließlich aus ordnungspolitischen Gründen zu erfolgen hat und im Falle ihrer Unterlassung keine anderen Rechtsfolgen als die Verhängung einer Verwaltungsstrafe drohen. Rz 420: Ein Privatinteresse ist zB anzunehmen bei: einem Ansuchen um Ausstellung einer Widmungsbestätigung über die Ausweisung eines Grundstückes im Flächenwidmungsplan…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung, Einhebung, Sicherung und Einbringung von Zwangsstrafen gemäß § 111 BAO wegen Unterlassung der Meldung gemäß § 5 WiEReG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 14 Abs. 6 und § 16 WiEReG)…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…eine Anzeigepflicht im Sinne von § 120 BAO. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG führt die Verletzung der Mitteilungspflicht daher zu einer Finanzordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet wird. Die Abgabenbehörde kann bei Unterlassung der Mitteilung auch eine…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…falls bei den jeweiligen Befreiungstatbeständen keine Sonderregeln zur Anwendung kommen, grundsätzlich durch Unterlassung der Selbstberechnung (konkludent) geltend gemacht. Die Anwendung einer Steuerbefreiung auf ein Kraftfahrzeug ist weder anzeigepflichtig noch sind steuerbefreite Kraftfahrzeuge in der Kraftfahrzeugsteuer-Jahreserklärung anzuführen. Tritt der Befreiungstatbestand erst nach einer Steuerpflicht ein…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff "Arbeitgeber" in der 183-Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist. Im Fall einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung) kommt daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Der Antrag ist vor Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht zurücknehmbar. Die Unterlassung einer Beschwerdevorentscheidung nach § 262 Abs. 2 BAO kommt beispielsweise in Betracht, wenn im Beschwerdeverfahren lediglich die Rechtmäßigkeit von in Erlässen des BMF vertretener Rechtsanschauungen strittig ist oder wenn die Abgabenbehörde als Folge…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 107 GMSG bestraft werden, auch wenn das meldende Finanzinstitut als schuldloser unmittelbarer Täter nicht bestraft wird. 13.2. Missbrauch Rz 94b: Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts kann die Meldepflicht nicht umgehen. Missbrauch liegt vor, wenn die wirtschaftliche Zielsetzung einer rechtlichen Gestaltung unangemessen ist…