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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2008/15/0123). Die Abgabenbehörde soll nämlich in die Lage versetzt werden, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Beschwerdeführer dem Bescheid zuschreiben will (zB VwGH 15.11.2005, 2004/14/0108). Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, erfordert bei teilweiser Anfechtung…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…März 2015, Ra 2015/04/0005). 31.1.4. Entstehen der Verwaltungsabgabenschuld Rz 1793: Die Pflicht zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Berechtigung rechtskräftig verliehen ist oder die Amtshandlung vorgenommen wird. 31.1.5. Rückerstattung von Verwaltungsabgaben Rz 1794…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…8 NoVAG 1991 nicht erfasst. Rz 1101: Hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Erwerbes ist § 8 NoVAG 1991 sinngemäß anzuwenden. Rz 1102: Sowohl Entgeltminderungen als auch Entgelterhöhungen stellen eine Änderung der Bemessungsgrundlage dar. Minderungen ergeben sich insbesondere bei gewährten Skonti oder Rabatten und Erhöhungen beispielsweise aufgrund etwaiger Wertsicherungsklauseln…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. Rz 1705: Nach der mit 12. September 1991 in Kraft getretenen Verordnung BGBl. Nr. 494/1991, ist…

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…VPL sollen internationale Verrechnungspreiskorrekturen, wenn möglich, durch eine Rückführung der verlagerten Gewinne umgesetzt werden. Die Gewinnverlagerung wird diesfalls gleichsam als verdecktes Darlehen (Z 4.77 OECD-VPL) gesehen und es ist daher ein Rückzahlungsanspruch als Verrechnungspreisforderung in das steuerliche Betriebsvermögen einzustellen. In diesem Fall verbleibt…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit Ablauf des Kalendermonats der Lieferung (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 1 und Z 4 erster Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 4 zweiter Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), der Nutzungsänderung (…

VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, so kann die Abgabenbehörde in einem Land den Gewinn eines verbundenen Unternehmens berichtigen (Primärberichtigung). Im anderen betroffenen Land muss sodann der Gewinn des anderen verbundenen Unternehmens im Wege einer Gegenberichtigung korrigiert werden, um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden (primäre Gegenberichtigung). Diese primäre…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist die Befreiungsvoraussetzung…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dies bezieht sich auf Fälle, in denen vor der Änderung des Namens des Kindes noch kein unmittelbar durch die Geburt des Kindes veranlasstes und somit gebührenfreies Dokument ausgestellt wurde. In diesen Fällen soll die Namensänderung des Kindes nicht schädlich für die Befreiung sein. Nicht gebührenbefreit…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2021, Ro 2020/16/0036). WerdenWird bei einem normverbrauchsabgabebefreiten Kraftfahrzeug vom Fahrzeughalterder begünstigte Verwendungszweck aufgegeben und das Kraftfahrzeug für andere nicht begünstigte Zwecke mehrmals nacheinander gewechseltverwendet, wird der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt (siehe Rz 453). Bei…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 GebG bei einer Behörde. Die Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Folge einer Verrechnungspreiskorrektur. Eine allfällige Sekundärberichtigung durch Ansatz von Verrechnungspreisforderungen und Verrechnungspreisverbindlichkeiten führt daher zu keiner Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 UStG 1994. Beispiel 1: Eine österreichische Bank zahlt der kanadischen Konzernmuttergesellschaft Lizenzgebühren in Höhe von 500.000 € pro Jahr (netto). Die Lizenzgewährung ist…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wurde § 82 Abs. 8 KFG 1967 dahingehend geändert, dass die Frist von einem Monat ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet und Begründung eines dauernden Standortes beginnt und dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht. Gemäß § 135 Abs. 27 KFG 1967…