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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich nach dem 1. April 2021 verpflichten, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben. Die Verpflichtung zum Grundstückserwerb im Sinne der § 1 Abs. 2 Z 17 bis 19 WiEReG muss weder zeitlich, noch auf ein bestimmtes…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2.2. Ausschließlichkeit Rz 50: Siehe VereinsR 2001 Rz 113 ff. 2.3.3.2.3. Unmittelbarkeit Rz 51: Siehe VereinsR 2001 Rz 119 ff. 2.3.3.2.4. Wissenschaftliche Zwecke Rz 52: Siehe VereinsR 2001 Rz 80. 2.3.3.2.5. Humanitäts…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…übersteigt, dann gelten für die Meldung dieser Einmalbegünstigten bei Trusts dieselben Bestimmungen wie für jene bei Privatstiftungen. Bei der Feststellung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern eines Trusts oder einer trustähnlichen Vereinbarung sollte wie folgt vorgegangen werden: Schritt 1: In einem ersten Schritt ist festzustellen, ob…