…vgl. auch EAS 3210). Rz 24: Als Missbrauch (§ 22 BAO) ist eine (bloß einen oder mehrere Schritte umfassende) rechtliche Gestaltung oder eine Abfolge rechtlicher Gestaltungen anzusehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet…
…aber nicht abgeleitet werden, dass auch keine steuerliche Dokumentationsverpflichtung bestünde. Weil der Begriff "Buchführung" die Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle in einer Art und Weise erfordert, dass daraus eine Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinnes möglich wird, verlangt dies nach einer Gewinnermittlung unter Beachtung des in § 6 Z 6…
…und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell-rechtlichen Grundlage, weil hier das DBA unmittelbar seine Sperrwirkung entfaltet (Rz 500). DBA haben zwar nur den Rang einfacher Bundesgesetze, gehen aber als…
…der steuerliche Einlagenstand gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988; zu steuerlichem Surrogatkapital und verdecktem Eigenkapital, das unternehmensrechtlich als Fremdkapital oder als Sonderposten zwischen Eigen- und Fremdkapital ausgewiesen wurde siehe Abschnitt 6.3.2. 6.3.4. Exakte Ermittlungsmethode Die exakte Ermittlung des erstmaligen Standes der…
…ein Verlust von 100.000 € ergeben, dann wäre dieser nach österreichischem Steuerrecht durch Hinzurechnung der AfA-Differenz als Gewinn mit 80.000 € auszuweisen und würde zu einem Gesamtgewinn des Unternehmens von nur 300.000 € führen. Auch in diesem Fall verbliebe in Österreich…
…so ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen (VwGH 18.4.1997, 97/16/0079). Rz 1299: Teil der Bemessungsgrundlage ist auch das Entgelt des Bestandnehmers an den…
…Kann von der ausländischen Konzerngesellschaft eine Gegenberichtigung im anderen Staat trotz Vorlage einer einwandfreien Dokumentation über die österreichische Primärberichtigung nicht erwirkt werden, steht hierzu die Möglichkeit eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens (Rz 525) zur Verfügung. Rz 502: Eine vom zuständigen Finanzamt geprüfte und als fremdverhaltenskonform beurteilte…
…vertraglich bedungene Leistungen an, ist die Berücksichtigung der tatsächlich erbrachten Leistungen grundsätzlich unzulässig. So ist bei der Ermittlung des Wertes eines Bestandvertrages, mit welchem sich der Bestandnehmer zum Ausbau des Bestandobjektes verpflichtet, die Höhe der vertraglich bedungenen Leistungen erforderlichenfalls zu schätzen. Die tatsächlich entstandenen Kosten…
…diesem nur dann bekannt sein, dass der Status in Bezug auf Kontoinformationen eines anderen Kontos dieser Person nicht zutreffend ist, wenn es diese nach §§ 51 bis 53 GMSG zusammenfassen muss oder die Konten sonst als einheitliches Konto behandelt werden (Sec. VII Rz 9 CRS-Kommentar…
…immer dann als erfüllt anzusehen sein, wenn die Aktivitäten der Betriebsstätte so eng mit denen des Stammhauses verflochten sind, dass es nicht möglich ist, sie durch eine Betriebsstättenbuchführung auseinanderzuhalten (zB bei gewissen Auslandsbauvorhaben, siehe aber Rz 360). In vielen Fällen wird auch der Aufwand für…
…Anspruch genommen werden. Für Versicherungsnehmer, die schon bisher das Pauschalverfahren zur Berechnung und Entrichtung der Steuer verwenden dürfen, ist das Pauschalverfahren grundsätzlich weiterhin zulässig. Es ist jedoch dabei darauf zu achten, dass eine Pauschalierung von Kraftfahrzeugen, die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen unterliegen, nicht möglich ist (siehe Rz…
…Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht jedoch dann…
…Daher wendet Österreich lediglich einen "AOA light" an. Das bedeutet, dass der AOA gegenwärtig nur insoweit rechtliche Relevanz hat, als er mit dem OECD-Kommentar zu Art. 7 idF vor 2010 nicht im Widerspruch steht. Im Folgenden wird daher auch nur auf die rechtlich maßgebenden…
…1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis…
…sich als unabhängige Unternehmen fremd gegenüber gestanden wären (Fremdvergleichsgrundsatz). Die Preise sowie die sonstigen vertraglichen Bedingungen sind daher für steuerliche Zwecke fremdüblich auszugestalten. Rz 2: Der Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab für eine sachgerechte Einkünfteabgrenzung ist international anerkannt. Die OECD hat allgemeine Grundsätze für die Ermittlung fremdverhaltenskonformer…
…der noch in keinem österreichischen DBA enthalten ist (zu Österreichs Vorbehalt siehe Rz 280). Derzeit ergeben sich daher aus dem OECD-Kommentar zu Art. 7 gewisse Einschränkungen in der Umsetzung des AOA, die darauf zurückzuführen sind, dass Betriebsstätten - anders als Tochtergesellschaften - keine eigenen Steuerpflichtigen sind…
…Zur Zuordnung von Beteiligungen als gewillkürtes Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte vor dem 1.7.2019 siehe KStR 2013 Rz 1487. Rz 290: Nach dem AOA light gehören Finanzierungsmittel grundsätzlich nur dann zum Betriebsstättenbetriebsvermögen, soweit sie zur Absicherung der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte erforderlich sind oder bei…
…eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung zu prüfen sein. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der Bereicherung des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Gesellschaft und…
…gedeckte Kostenermittlung vor, kann eine Verrechnungspreiskorrektur durch die Außenprüfung auf die tatsächlich angefallenen Ist-Kosten gestützt werden (Rz 409). Rz 73: Aufgrund der ex-ante-Betrachtung sind auch sogenannte "Year-End-Adjustments" (Jahresendanpassungen) oder "Compensating Adjustments" (kompensierende Anpassungen) nur unter bestimmten Umständen zulässig. Denn voneinander…
…gemacht wird. Von dieser Gesetzesstelle werden sowohl aufschiebende als auch auflösende Bedingungen erfasst. Beispiel 1: Ein auf Probe abgeschlossener Vertrag ist als ein unter einer auflösenden Bedingung stehender Vertrag anzusehen, die den Eintritt der Gebührenschuld nicht hindert. Beispiel 2: Wird in einem Bestandvertrag vereinbart, dass…