…der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Die rechtliche Gestaltung ist dabei nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (EStR 2000 Rz 104). Einkünfte sind sonach dem tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit zuzurechnen…
…nicht aus der Legitimationskarte ersichtlich. Ihre Legitimationskarte trägt einen Vermerk "Eingeschränkte Privilegien und Immunitäten gemäß […]" Rz 377: Übersicht über die verschiedenen Arten von Legitimationskarten | Farbe | Inhaberkreis | BefreiungBefreiung KfzSt/mvSt KfzSt/mVSt | Rot | Personen, die in Österreich Träger diplomatischer Privilegien…
…Kraftfahrzeugsteuer Rz 372: Eine Versicherungsgesellschaft kann Diplomaten, die sich ihr gegenüber mit Lichtbildausweis als Träger diplomatischer Privilegien ausweisen, unmittelbar von der motorbezogenen Versicherungssteuer entlasten. Hat der Versicherer dennoch die motorbezogene Versicherungssteuer in Rechnung gestellt, hat er diese unrichtige Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß § 6 Abs…
…andere Weise" über die Stiftung, den Fond, den Trust oder einen vergleichbaren Rechtsträger ausübt, eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) gemäß § 2a WiEReG vorliegt und ob der wirtschaftliche Eigentümer Nominee (Treuhänder), Nominee-Direktor oder Nominator (Treugeber) ist. Zu beachten ist, dass Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) gemäß § 5 Abs…
…Dokument gemacht werden. 7.2.3.2 Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften Bei einer Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich gemäß dem Aktiengesetz (AktG) um eine juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindestgrundkapital von EUR 70.000…
…D.2.10. Selbstfahrende Arbeitsmaschine Rz 1642: Die Ausführungen zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Rz 1418) sind sinngemäß anzuwenden. D.2.11. Diplomaten Rz 1643: Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind Kraftfahrzeuge zur Verwendung durch Träger von diplomatischen Privilegien in Österreich. Näheres zu diesem…
…am Tag der erstmaligen (rechtswidrigen) Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland mit dem zypriotischen Kennzeichen. C.2.2.11. Kraftfahrzeuge für privilegierte Organisationen und Personen (§ 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG 1992) Rz 1423: Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Kraftfahrzeuge zur Verwendung durch Träger von Privilegien…