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2 Treffer728 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…die der Antragsteller unterfertigt. Die Behörde bestätigt auf der Niederschrift die erfolgte Verlustanzeige (= Verlustanzeigebestätigung) und händigt sie dem Antragsteller zu Beweiszwecken wieder aus. Rz 634: Werden mehrere Zeugnisse aufgrund eines (Tipp-)Fehlers der Behörde ausgestellt, fällt die Zeugnisgebühr für diese Dokumente nur einmal an…
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6
…ist und dadurch die Aussagekraft des Auszuges aus dem Register nicht beeinträchtigt wird. So soll der Schwerpunkt einer Vermerksetzung auf materiellen Unrichtigkeiten liegen und nicht etwa auf Tipp- oder Rechtschreibfehlern. Die Ausführungen in diesem Unterpunkt gelten sinngemäß auch für unrichtige bzw. unvollständige Meldungen von Nominees…