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GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…behördliche Amtshandlungen als solche zu entrichten sind. Unter Amtshandlungen sind individuelle Verwaltungsakte mit rechtsgestaltender Funktion sowie Tätigkeiten der Behörde, die Rechtsverhältnisse oder Tatsachen bestätigen, zu verstehen. Rz 1801: Maßgebend ist der behördliche Akt der Durchführung der betreffenden Amtshandlung. Keine Bundesverwaltungsabgaben sind daher für die Einbringung…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn eine sorgfältige Person in der Position des meldenden Finanzinstituts die Selbstauskunft oder die Belege angesichts des vorliegenden Wissens über die maßgeblichen Tatsachen und Umstände (einschließlich des Wissens des Kundenbetreuers), die in der Selbstauskunft enthalten sind…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen, in der gültigen Fassung. Berechtigte Gründe im Hinblick auf die betroffene Person können beispielsweise dann angenommen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Offenlegung der Urkunde zu dem unverhältnismäßigen Risiko führen würde, Opfer der in § 10a Abs…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Urkunde angeschlossen sind oder nicht. Mündlich getroffene (weitere) Verabredungen sind jedoch gebührenrechtlich unbeachtlich. Ebenso unbeachtlich sind andere, nicht aus der Urkunde oder aus einer bezugnehmenden Schrift hervorgehende Tatsachen oder Abreden, wie die Beweggründe, die zur Errichtung der Schrift, zum Abschluss des Rechtsgeschäftes oder zu…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zulassungsbescheinigung eingetragenen Daten berechnet. Zwei Jahre nach der Zulassung wird festgestellt, dass die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte nicht den Tatsachen entsprechen und es wird eine Änderung in der Zulassungsbescheinigung auf die niedrigeren Werte vorgenommen. Der Versicherungsnehmer beantragt gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…haben und diese auch einfach übermitteln können. Das meldende Finanzinstitut muss darüber hinaus nachvollziehen können, wann und wie es Daten über Tatsachen übermittelt hat, über die es Kenntnis erlangt hat und die die Verlässlichkeit der Unterlagen betreffen können, und es muss in der Lage sein…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Beschwerdezinsen mit Bescheid festzusetzen. Die Festsetzung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörden. Wird in einer Beschwerdevorentscheidung zwar dem Beschwerdebegehren entsprochen, aber zB aufgrund der Berücksichtigung neuer Tatsachen dennoch eine höhere Abgabenfestsetzung vorgenommen, so kommt die Festsetzung von Beschwerdezinsen nicht in Betracht. Die Berücksichtigung vom Beschwerdeverfahren…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…zugestellt wurde), § 303 BAO (zB Wiederaufnahme des Verfahrens unter gleichzeitiger Aufhebung eines Abgabenbescheides von Amts wegen, wenn die für die Unzuständigkeit der Bescheidbehörde maßgebenden Tatsachen nachträglich neu hervorkommen). Zu § 261 BAO (Gegenstandsloserklärung) siehe Abschnitt 2.4. 2.1.2.7. Rechtsmittelverzicht Eine trotz Rechtsmittelverzichts eingebrachte…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…vor, sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen - aber eben nicht tatsächlich gewählten - Gestaltung zu erheben wären (VwGH 3.9.2008, 2008/13/0031). Einer derartigen Umqualifizierung stehen die OECD-VPL nicht entgegen, denen…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…werden, wenn es sich unter Berücksichtigung aller Tatsachen als der zuverlässigste Indikator erweist (Z 10.82rev10.82 OECD-VPL). Rz 115a: Das Rating einer Konzerngesellschaft ist grundsätzlich mit dem Rating der Konzernspitze limitiert und kann daher nicht besser als das Konzernrating sein ("negativer Konzernrückhalt"). Je…

VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Wiederaufnahmegrund vorliegt, zB weil im Rahmen der Bearbeitung der Gegenberichtigung neue, entscheidungswesentliche Tatsachen hervorkommen, kann das Verfahren auf Basis des § 303 BAO wiederaufgenommen werden. Die Berichtigung durch den anderen Staat stellt für sich keine neue Tatsache dar (BFG 29.12.2017, RV/6100410/2017). Auch…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Stoll, BAO-Kommentar, S 1322). Eine Bindungswirkung für die Abgabenbehörde ergibt sich zum Beispiel bei "verurteilenden Straferkenntnissen" (Bindung an Strafurteile): Nach der VwGH-Judikatur ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…tatsächlichen Geschäftsleitung ist jener Ort, wo für die Durchführung der Geschäftstätigkeit wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Zur Bestimmung des tatsächlichen Ortes der Geschäftsleitung müssen von Kontoinhabern alle maßgeblichen Tatsachen und Umstände berücksichtigt werden. Ein Rechtsträger kann mehrere Orte der Geschäftsleitung haben, aber er kann nur einen…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…einschließlich einer Kopie der Unterlagen selbst), und deren Gültigkeit hat. Darüber hinaus muss es dem meldenden Finanzinstitut möglich sein, Daten bezüglich aller ihm bekannten Tatsachen, welche die Verlässlichkeit der Unterlagen betreffen, entweder direkt in ein elektronisches System oder, indem die Information dem Bevollmächtigten zur Verfügung…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…liegt kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern ein gebührenfreies Gutachten vor. In diesem Fall ist die Tatsachenfeststellung (Befundaufnahme) nicht dazu bestimmt, dem Ausstellungswerber einem von vornherein nicht begrenzten Kreis von Personen gegenüber zum Ausweis zu dienen oder einen Beweis zu erbringen, sondern bildet lediglich die Grundlage für…