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KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung B.12.9.1. Entstehung des Vergütungsanspruchs (Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung) Rz 1252: Gemäß § 15 Abs. 16 NoVAG 1991 ist § 12a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 118/2015 auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2015 anzuwenden. Voraussetzung für die…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Normverbrauchsabgabe mit Bescheid vorzuschreiben. Die Steuerschuld entsteht in diesen Fällen mit Ablauf der zweiwöchigen Frist (siehe Rz 1053). Legt diese Person in der Folge die Bescheinigung vor, dass für den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß § 4 Abs. 3 Z 9…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
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…1991. Die Normverbrauchsabgabe ist in diesem Fall somit nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung (neuerliche Zulassung - Juni 2023) zu bemessen. Beispiel 3: Ein Nutzfahrzeug der Klasse N1 (KN-Position 8704) wird im Oktober 2023 unmittelbar aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich importiert…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…4 NoVAG 1991 normverbrauchsabgabepflichtig sind, entsteht daher grundsätzlich bei Verbringung eines solchen Kraftfahrzeuges ins Inland die Normverbrauchsabgabepflicht. Bei der Prüfung der Normverbrauchsabgabepflicht bei Kraftfahrzeugen der Klasse N1 sind folgende Schritte zu setzen: 1.Im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung ist zu überprüfen, ob das jeweilige Kraftfahrzeug unter…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
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…Alle Kraftfahrzeuge,Es entsteht daher die aus diesem Gebiet importiert werden (unabhängig vom Erstzulassungsdatum), sind daher der Rechtslage im Zeitpunkt der TatbestandsverwirklichungPflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe bereits durch den Erwerb. Zudem ist für das Kraftfahrzeug Erwerbsteuer in Österreich zu unterwerfenentrichten. Da das Kraftfahrzeug jedoch bereits…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
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…der Normverbrauchsabgabe die jeweilige Rechtslage anzuwenden, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Für nähere Ausführungen siehe Rz 930 bis 937935. Rz 1021: Bei Tatbestandsverwirklichung bis 30. Juni 2021 ist der Abzugsposten nicht Teil der Verhältnisrechnung, die bei der Zulassung eines…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
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…die aus diesem Gebieteinem Drittland importiert werden (unabhängig vom Erstzulassungsdatum), sind daherist die Normverbrauchsabgabe nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung (Zeitpunkt der Lieferung durch inländischen Fahrzeughändler bzw. Zeitpunkt der Zulassung im Inland bei Privatimport) zu unterwerfenbemessen (siehe Rz 935). Beispiel: Eine Privatperson erwirbt und…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
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…Der für die Berechnung der enthaltenen Normverbrauchsabgabe im Zeitpunkt der ursprünglichen Tatbestandsverwirklichung (Zulassung in Österreich im August 2018) herangezogene Abzugsposten ist in voller Höhe anzusetzen und einem COnicht der2-Ausstoß von 274 g/km wird im Wertentwicklung zu unterwerfen (siehe Rz 933 f März 2021…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 82 Abs. 8 KFG 1967 idF BGBl. I Nr. 132/2002 (Verbringung ins Ausland unterbricht die Monatsfrist) istwar daher für Tatbestandsverwirklichungen bis einschließlich 23. April 2014 anzuwenden. Erfolgte die erstmalige Einbringung des Kraftfahrzeuges vor dem 24. April 2014, giltgalt Folgendes: Für die Beurteilung des dauernden…