…Kosten des Vorstands, Aufsichtsrats sowie der Gesellschafterversammlungen, soweit diese Kosten nicht Tätigkeiten betreffen, die direkt für die Tochtergesellschaft erbracht werden (zB der Vorstand der Mutter handelt Verträge für die Tochtergesellschaft aus); b)Kosten, die die rechtliche Organisation des Konzerns als Ganzes betreffen, einschließlich zB der…
…Handelssystem zugelassen sind und weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro machen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben. Diese Unternehmen werden "qualifizierte Portfoliounternehmen" genannt. Rz 128: Aufgrund ihrer Tätigkeit nicht als "qualifiziertes Portfoliounternehmen" geeignet sind…
…operativen Tätigkeit dient, und keine Genehmigung gemäß Art. 5 der OGAW-RL benötigt. Rz 75: Fehlt einem Organismus für gemeinsame Anlagen lediglich die Bewilligung gemäß Art. 5 der OGAW-RL, ist dieser gemäß § 186 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011 für steuerliche Zwecke als Investmentfonds…
…Allerdings fallen § 3-AIF in den Anwendungsbereich der AIFM-RL. Im Mittelpunkt der Regelungen der AIFM-RL steht mehr der Verwalter (Manager) bzw. dessen Tätigkeit und weniger der (alternative) Investmentfonds als Produkt. Das AIFMG, welches auf der AIFM-RL beruht, enthält somit grundsätzlich kaum Regelungen…
…über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen oder die Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Tätigkeiten, die die Europäische Genossenschaft ausübt oder ausüben lässt. Ihre innere Organisation kann gemäß § 22 ff SCE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden…
…Anspruch nehmen oder als sich die Tätigkeit einer Abgabenbehörde auf sie bezieht (§ 78 Abs. 3 BAO). In den Fällen des § 78 Abs. 3 BAO besteht die Parteistellung und damit einhergehend das Recht auf Akteneinsicht allerdings nur in dem Umfang, in dem die Tätigkeit der Abgabenbehörde…
…hat (siehe auch § 3 Abs. 2 Z 8 InvFG 2011). Der aufsichtsrechtlichen Einordnung als "inländischer" OGAW folgt auch die steuerliche Einordnung, falls für diese die Inlands- oder Auslandseigenschaft relevant ist (zB für § 188 InvFG 2011). Zu (noch) nicht bewilligten OGAW siehe unten, Rz 75. Rz…
…Grundlage eines Vertrages der Auslagerungsdienstleister oder Vertreter als Teil des Verpflichteten anzusehen ist, darf der Auslagerungsdienstleister oder Vertreter dem Verpflichteten die Informationen und die Auszüge übermitteln (zB § 15 FM-GwG). Eine darüberhinausgehende Weitergabe kann zu einer Verletzung aufsichtsrechtlicher Vorschriften oder der Standespflichten der betreffenden Verpflichteten…
…Österreich) für die jeweils tatsächlich zuständige Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung) vorgenommen werden. Bei der Durchführung dieser Amtshandlungen sind diese Organe als Organe der jeweils zuständigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung tätig (§ 54 Abs. 3 BAO). Ohne Einschränkung stehen folgende Befugnisse zu: Allgemeine Aufsichtsmaßnahmen (…
…Erfüllung der Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Mitglied der Schiedsstelle erforderlich ist), gelten ausschliesslich für die Anwendung der Artikel 25 und 26 des Abkommens und des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten über die Übermittlung und Vertraulichkeit der den Schiedsfall betreffenden Informationen als bevollmächtigte Vertreter der zuständigen…
…die der Parteienvertreter an den Vermieter weiterleitet, Fremdgelder, die ein Rechtsanwalt oder Notar im Namen und auf Rechnung seines Mandanten vereinnahmt. Dies gilt auch in seiner Tätigkeit als Masseverwalter. Kostenersatz für die Begutachtungsplakette (§ 57a KFG 1967) Portogebühren, die ein Arzt (zB Radiologe) für die Versendung…
…einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich. Da der Betrieb der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd …
…Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich. Da der Betrieb der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO…
…3 KStG 1988) unabhängig davon dar, ob der Steuerpflichtige daneben noch eine andere betriebliche (zB land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit betreibt. Zur Steuerbefreiung siehe sogleich unten Rz 14 f. Dementsprechend sind sämtliche Einnahmen aus der Einspeisung als Betriebseinnahmen zu erfassen. Sämtliche Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb…
…Liebhabereibeurteilung ist der Betrieb der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO zu beurteilen. Rz 39: Hinsichtlich der Zuordnung der Photovoltaikanlage zum Betriebsvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze (EStR 2000 Rz 479 ff). Bei Überschusseinspeisung kann die Anlage sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden…
…84a Abs. 1 EStG 1988. Diese hat der Arbeitgeber dem Finanzamt Österreich zu übermitteln, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinen Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich hat und nicht freiwillig Lohnsteuer abgeführt wird (§ 47 Abs. 1 lit. c EStG…
…dafür nicht mehr als das Freiwilligenpauschale gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 ausbezahlt wird. Es ist daher durch die Organisationen, Einrichtung oder Körperschaft im Einzelfall zu bestätigen, dass der Antragsteller freiwillig tätig ist und für seine Tätigkeit nicht mehr als das Freiwilligenpauschale erhält…
…3. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art 3.2.1.3.3.1. Allgemein Rz 137: Bei Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer EEG handelt es sich grundsätzlich um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit. Zur Begründung eines Betriebes gewerblicher Art führt gemäß § 2 Abs…
2.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung…
…folgendermaßen erweitert: "Abweichend davon gelten Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen Grenzgänger nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, nicht als Tage der Nichtrückkehr, sofern diese Arbeitstage nicht unabhängig von diesen Maßnahmen im Homeoffice…