…Cent | 4.000,00 | - IFB (50.000 * 15%) | - 7.500,00 | - degressive AfA (50.000 * 30%) | - 15.000,00 | Ergebnis | - 18.500,00 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 18.500,00 € erzielt…
…AfA (25.000 * 37,5% * 30%) | - 2.812,50 | Ergebnis | - 3.468,75 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 3.468,75 € erzielt. Im Folgejahr ergibt sich folgende Beurteilung: | Steuerpflichtige Einspeisung 7.500 kWh à 11…
…Rz 37: Die Einnahmen aus der Einspeisung sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aufwendungen/Ausgaben sind in jenem Umfang, in dem die Anlage der Einspeisung in das öffentliche Netz (dem Stromverkauf) dient, Betriebsausgaben. Da der produzierte Strom bei Überschusseinspeisung immer auch unmittelbar der Eigenverwendung dient…
…eigene private, betriebliche und steuerfreie Zwecke) | - 170,83 | Zwischenergebnis | 79,17 | - Gewinnfreibetrag (79,17 * 15%) | - 11,88 | Ergebnis | 67,29 Aus dem Stromverkauf werden positive Einkünfte (Gewinne) aus Gewerbebetrieb iHv 67,29 € erzielt. Die anteilige AfA, die…
…aus der Überschusseinspeisung Betriebseinnahmen dar. Hinsichtlich der Aufwendungen/Ausgaben gilt: In jenem Umfang, in dem die Anlage dem steuerpflichtigen Stromverkauf dient, sind sie (im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung gesondert zu berücksichtigende) Betriebsausgaben des (Substanz)Nebenbetriebs. In jenem Umfang, in dem die Anlage unmittelbar…
…| 542,50 | USt: 108,50 Die Überschusseinspeisung ist nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, weil der produzierte Strom überwiegend für den privaten Eigenbedarf und den Stromverkauf verwendet wird (55%). Hinsichtlich des auf den land- und forstwirtschaftlichen Eigenbedarf entfallenden Teiles der Anlage (45%) sind…
…Volleinspeisung: gesamter produzierter Strom steht der Energiegemeinschaft zur Verfügung. Überschusseinspeisung: nur Überschussstrom wird der Energiegemeinschaft zur Verfügung gestellt. Einnahmen aus dem Stromverkauf innerhalb der Energiegemeinschaft sind der Energiegemeinschaft zuzurechnen. Einnahmen aus der Einspeisung in das öffentliche Netz sind dem zivilrechtlichen Eigentümer der Anlage zuzurechnen. Das…
…| Zwischenergebnis | 63,75 | - Gewinnfreibetrag (63,75 * 15%) | - 9,56 | Ergebnis | 54,19 Aus dem Stromverkauf werden positive Einkünfte (Gewinne) aus Gewerbebetrieb iHv 54,19 € erzielt. Rz 135: Beispiel 28: Auf dem Betriebsgebäude einer Tischlerei wird eine netzgekoppelte 30…
…verlust) muss diesfalls beim Stammhaus verbleiben. Das bedeutet auch, dass nicht die gesamten Erträge aus dem Stromverkauf nach Deutschland der Betriebsstätte zuzuordnen sind, sondern nur der aus der Kostenaufschlagsmethode hochgerechnete Teil. Rz 311: Sind im Ausland mehrere Betriebsstätten gelegen, dann ist für jede Betriebsstätte eine…
…Der Energieverkaufspreis an die EEG beträgt 12 Cent/kWh. Es ergibt sich folgende Beurteilung für die EEG: | Einnahmen Stromverkauf an Mitglieder 18.000 kWh à 15,0 Cent | 2.700,00 | (unechte) Mitgliedsbeiträge 70 € pro Mitglied | 280,00 | - Strombezug…
3.1.2.4. Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom…
2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…
2.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung Rz 59: Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern…
2.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 66: Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie im Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an…
2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…