…§ 21 Rz 5c). Meldende Finanzinstitute (§ 54 GMSG) im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit sowie die nach in den internen Regelungen der Finanzinstitute bestimmten Verantwortlichen sind die Adressaten der Strafbestimmungen. Die Meldungen nach § 3 GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften…
…die Herausgabe der erforderlichen Dokumente, hat der meldepflichtige Rechtsträger seine Eigentümer auf deren Mitwirkungspflicht gemäß § 4 WiEReG und auf die für ihn vorgesehenen Strafbestimmungen gemäß § 15 WiEReG nachweislich hinzuweisen. Für die weitere Vorgehensweise relevant ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung, ob die konkret erforderlichen Dokumente…
…für strafbar, ohne, dass ein strafbarer Versuch der Hinterziehung bereits verwirklicht worden ist. Derart fällt ein ohne diese kriminelle Intention durchgeführtes Software-Update mangels Manipulationsvorsatz nicht unter diese Strafbestimmung. 7.2. Verstoß gegen Registrierkassenpflicht Die Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht ist, wenn kein Verkürzungstatbestand vorliegt, als Finanzordnungswidrigkeit…
…der Eigentümer gemäß § 4 WiEReG bzw. auf die Pflichten von Nominees und Nominee-Direktoren gemäß § 4a WiEReG und die für den meldepflichtigen Rechtsträger vorgesehenen Strafbestimmungen gemäß § 15 WiEReG bei einer Verletzung der Meldeverpflichtung aufzufordern, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zu übermitteln. Verweigert die Person weiterhin…
7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…