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14 Treffer426 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 231–2413.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die für die Bildung der Durchschnittspreise maßgeblichen Anschaffungskosten, steuerfreie Ausschüttungen vermindern die für die Bildung der Durchschnittspreise maßgeblichen Anschaffungskosten. Anschaffungskosten, die nach der Stichtagsbewertungsvorschrift gemäß § 124b Z 185 EStG 1988 ermittelt worden sind (siehe dazu Rz 235 f), sind bei der Ermittlung des gleitenden Durchschnittspreises…

InvFR 2018 Rz 249–2573.1.1.6. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…237 f) ermittelt wurden (§ 93 Abs. 6 Z 4 lit. c EStG 1988). Einkünfte, die unter Anwendung der Stichtagsbewertungsvorschrift des § 124b Z 185 EStG 1988 iVm § 1 der WP-Anschaffungskosten-VO ermittelt wurden, sind in den Verlustausgleich gemäß § 93 Abs. 6 EStG 1988 miteinzubeziehen. Rz…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…zuständig ist, ergibt sich aus § 60 und § 61 BAO sowie aus den einschlägigen Bestimmungen des EStG 1988. Rz 82: Für die Erledigung des Antrags auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag (§ 2 Abs. 7 EStG 1988) ist jenes Finanzamt zuständig, das für…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Im Gegensatz zu bestehenden Konten natürlicher Personen wird für die Meldepflicht von bestehenden Konten von Rechtsträgern eine Wertgrenze vorgesehen. Wenn ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers zum Stichtag 30. September 2016 einen Gesamtkontosaldo oder -wert im Gegenwert von weniger oder gleich 250.000 US-Dollar aufweist…

2026-0.807.568Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Zollwertkursen zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.56828.09.2026

…BGBl. Nr. 198/1952, in der jeweils geltenden Fassung werden zum Stichtag 1. Oktober 2026 folgende Umrechnungskurse zur Ermittlung des Zollwertes sowie zur Berechnung der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer), der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien für nachstehende ausländische Währungen festgesetzt: | ISO…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

… 14 zweiter bis vierter Satz sind erstmals für Stichtage ab dem 1.1.2021 anzuwenden. Wird ein solcher Abschlag im Rahmen einer Wertfortschreibung zum Stichtag 1.1.2021 gewährt, so sind bis zum Stichtag 1.1.2023 abweichend für die Berechnung des Ausmaßes der Schädigung…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…nicht an. Veränderungen der Innenfinanzierung um das unternehmensrechtliche Jahresergebnis (siehe dazu Abschnitt 3.1.) sowie Bereinigungen der Innenfinanzierung (siehe dazu Abschnitt 3.4.) erfolgen idR stichtagsbezogen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Vornahme einer offenen Ausschüttung bzw einer Einlagenrückzahlung setzt eine entsprechende Deckung am (disponiblen) Innenfinanzierungs- bzw…

GebR 2025 Rz 1502–150927.7.4. Wetten
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Kurs am Erfüllungstag abgewickelt werden soll. Bei solchen Verträgen steht von vornherein fest, dass nur die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem niedrigeren oder höheren Preis am vereinbarten Stichtag ausgeglichen werden soll. Randzahlen 1510 bis 1519: derzeit frei

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…deren Anschaffung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erfolgt, siehe Abschnitt 3.1.1.5.4. Zur Stichtagsbewertungsvorschrift gemäß § 124b Z 185 EStG 1988 sowie dem Ansatz der Anschaffungskosten nach der WP-Anschaffungskosten-VO siehe Abschnitt 3.1.1.5.5. Zur pauschalen Wertermittlung…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

… 14 zweiter bis vierter Satz sind erstmals für Stichtage ab dem 1.1.2021 anzuwenden. Wird ein solcher Abschlag im Rahmen einer Wertfortschreibung zum Stichtag 1.1.2021 gewährt, so sind bis zum Stichtag 1.1.2023 abweichend für die Berechnung des Ausmaßes der Schädigung…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…61 Abs. 1 Z 1 BAO erfüllt. Hinweis: Sofern der Zuständigkeitstatbestand des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO schon am Stichtag 1.1.2021 erfüllt war (und seither keine Änderung eingetreten ist), besteht die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe seit diesem Zeitpunkt (§ 323b Abs. 1…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…BGBl. I Nr. 106/2017, tritt diese durch das Auslaufen des § 6b KStG 1988 zum Stichtag 1.1.2014 von der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht über, wobei sie ihre Aktiva und Passiva steuerneutral auf aktuelle Verkehrswerte umwertet (§ 18 Abs. 2 KStG 1988). Sie gilt…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Währungsumrechnung (§ 106 GMSG) Rz 93: Für Zwecke der Ermittlung (Umrechnung) der im GMSG angeführten US-Dollar-Beträge sind die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Wechselkurse (Euro foreign exchange reference rates) zum maßgeblichen Stichtag heranzuziehen. Eine Umrechnung ist in den folgenden Fällen erforderlich: Ermittlung des Schwellenwertes…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.2.2.2.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.2.1.1. Rechtslage für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden Rz 300: Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b iVm Z…