…wird (somit bei widerrechtlicher Verwendung), ist die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet (siehe Rz 54 ff). Diese Person ist auch dann Steuerschuldner, wenn das Kraftfahrzeug nicht für diese Person zugelassen werden darf. Für die Verwirklichung des Tatbestandes der…
…Abs. 4 VersStG 1953, wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Randzahlen 1733 bis 1739: derzeit frei D.6. Steuererhebung (§ 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung…
…zukommt (vgl. VwGH 27.01.2010, 2009/16/0107). Siehe Rz 36 bis 64 zum Begriff des Verwenders und der widerrechtlichen Verwendung. B.4.4. Änderung der Verhältnisse Rz 760: Steuerschuldner ist im Falle einer Lieferung derjenige, der ein bisher gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG…
10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…
9. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG) 9.1. Allgemeines Rz 179: § 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO…
…auch ein Kraftfahrzeug eines anderen Steuerschuldners aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu interpretieren (vgl. VwGH 18.05.2006, 2005/16/0282), unabhängig davon, ob der Anhänger in Österreich oder im Ausland verwendet wird. Rz 1363: Anhänger, die von einem Kraftfahrzeug eines anderen Steuerschuldners gezogen werden…
…1-12/2019 und 1-2/2020 Eine Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher Verwendung kann frühestens dann erfolgen, wenn der Steuerschuldner der Selbstberechnung und der fristgerechten Entrichtung nicht nachkommt (bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats). Beispiel: Ein Kraftfahrzeug wird widerrechtlich im Inland…
…kombinierten Verkehr Straße/Schiene, siehe Rz 1426) steuerbefreit ist, kann die Ermäßigung für ein anderes steuerpflichtiges Kraftfahrzeug desselben Steuerschuldners in Anspruch genommen werden. Auf Antrag ermäßigt sich die Steuer für das steuerpflichtige Kraftfahrzeug für jede Bahnbeförderung des steuerbefreiten Kraftfahrzeuges in jenem Monat, in welchem die…
…Dezember 2018: Gemäß § 6 Abs. 3 KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner die Steuer jeweils für ein Kalendervierteljahr selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten. Der maßgebliche Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum der Kraftfahrzeugsteuer ist…
…Für die Benachrichtigung des Finanzamtes sollteist das Formular NOVA 7 verwendet werdenzu verwenden (siehe Rz 1052). Das Finanzamt hat bei unberechtigter Inanspruchnahme der Befreiung den Steuerschuldner aufzufordern, eine Anmeldung über die zu entrichtende Normverbrauchsabgabe einzureichen. Wird das zuständige Finanzamt über den Übergang der Steuerschuld nicht…
…BGBl. I Nr. 24/2007) befreiten Kraftfahrzeug: | Handlung: | Sperrfrist (2 Jahre): | Nacherhebung der NoVA bei privilegierter Person: | Tatbestand (NoVAG 1991): | Steuerschuldner: | Höhe der NoVA: | Verkauf | iInnerhalb | Ja (beachte Wiener Diplomatenkonvention) | § 1 Z 4 (Diplomat) und …
…zur Leistung der begünstigten Verwendung Normverbrauchsabgabe entsteht in Fällen der Lieferung nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 auch bei einer Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung (siehe Rz 451) zum Steuerschuldner und muss. Der Taxiunternehmer A hat die Normverbrauchsabgabe abführenan das Finanzamt abzuführen…
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991) B.7.1. Anlassfälle Rz 1050: Die Steuerschuld entsteht bei der Lieferung gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Ausnahme bei Istbesteuerung siehe Rz 1054 f); beim…
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…
3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…
10.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung Rz 315: Werden in einer amtlichen Ausfertigung mehrere Bewilligungen (Berechtigungen, Bescheinigungen) erteilt, so ist für jede einzelne, in einer Schrift enthaltene Berechtigung, Befugnis oder Anerkennung die Gebühr zu entrichten (§ 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache…
5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…
22. Gebührenschuldner (§ 28 GebG) 22.1. Zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1176: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1050 ff) sind die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz…
3.1.3. Kapitalertragsteuer 3.1.3.1. Abfuhr der Kapitalertragsteuer Rz 93: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten hinsichtlich der Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt zuständig, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist (§ 96 Abs. 2 EStG 1988…