…sind als solche daher auch nicht steuerpflichtig; steuerpflichtig ist die Rechtsperson, die das Gesamtunternehmen betreibt. Steuerbescheide sind daher an die das Gesamtunternehmen betreibende Rechtsperson zu richten und für Steuerschulden, die rechnerisch auf eine Betriebsstätte entfallen, kann in das Vermögen des Gesamtunternehmens vollstreckt werden. Geschäftliche Vorgänge…
…wird (somit bei widerrechtlicher Verwendung), ist die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet (siehe Rz 54 ff). Diese Person ist auch dann Steuerschuldner, wenn das Kraftfahrzeug nicht für diese Person zugelassen werden darf. Für die Verwirklichung des Tatbestandes der…
…UStG 1994 auch ein Nichtunternehmer sein (siehe Rz 411 bis 420). B.4.3. Erstmalige Zulassung (§ 4 Z 2 NoVAG 1991) Rz 752: Führt die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland zum Entstehen der Steuerschuld (z.B. Eigenimport, Widmung eines Kraftfahrzeuges als Anlagevermögen des Fahrzeughändlers)…
…Abs. 4 VersStG 1953, wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Randzahlen 1733 bis 1739: derzeit frei D.6. Steuererhebung (§ 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung…
10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…
4.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.3.1. Verrechnungspreisforderungen Rz 507: Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 und § 5 EStG 1988 ist der steuerpflichtige Gewinn nach den Regeln der doppelten Buchhaltung durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Dies bedeutet, dass jede Gewinnkorrektur - nach oben und nach…
…Damit wird der Käufer des Kraftfahrzeuges zum Abgabenschuldner. In diesem Fall hat der Fahrzeughändler das zuständige Finanzamt vom Übergang der Steuerschuld in Kenntnis zu setzen und das Kraftfahrzeug in der Genehmigungsdatenbank zu sperren. Für die Benachrichtigung des Finanzamtes soll das Formular NOVA 7 verwendet werden…
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…