…2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs. 2…
…Steuerpflicht der ausschüttungsgleichen Erträge siehe Rz 393. Die Grundlage für die Besteuerung bildet der auf der Website der OeKB in der Meldung über die ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) des steuerlichen Vertreters des Immobilienfonds veröffentlichte Betrag, der sich jeweils auf einen Fondsanteil bezieht. Zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte…
…der beschränkten Steuerpflicht, weil diese Einkünfte (zB Substanzgewinne, ausländische Zinsen und Dividenden) nicht von den unter § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 angeführten Einkünften umfasst sind. Rz 271: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 unterliegen ab 1.1.2017 folgende Kapitaleinkünfte iSd…
…3 Z 3 KStG 1988). Die Steuerpflicht umfasst im Bereich der Kapitaleinkünfte einen großen Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine wesentliche Ausnahme sind Beteiligungserträge. Im Bereich der Investmentfonds ergeben sich dabei keine Besonderheiten. Zur beschränkten Steuerpflicht der "zweiten" Art siehe KStR 2013 Rz 1495 ff…
…der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Immobilienfonds handelt. Daneben unterliegen auch inländische Wertpapier- und Liquiditätsgewinne nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht (insbesondere inländische (Stück)zinsen iSd § 98 Abs. 1 Z 5…
…Steuerpflicht der ausschüttungsgleichen Erträge siehe Rz 201. Die Grundlage für die Besteuerung bildet der auf der Website der OeKB in der Meldung über die ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) des steuerlichen Vertreters des Investmentfonds veröffentlichte Betrag, der sich jeweils auf einen Fondsanteil bezieht. Zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte…
…unabhängig von der Behaltedauer, nach § 27 Abs. 3 EStG 1988 steuerpflichtig. Es bedarf daher weder beim unterjährigen Kauf noch beim unterjährigen Verkauf eines Investmentfondsanteils einer Abgrenzung von laufenden Fondserträgen. Für die laufende Besteuerung maßgeblich ist allein, ob dem Anleger die die Erträge vermittelnden Investmentfondsanteile im…
…11 Abs. 4 OECD-MA erfüllt sein, dann wären die vom AIF erzielten und der Betriebsstätte zurechenbaren Kapitaleinkünfte aus Quellen im Betriebsstättenstaat ausschließlich in diesem Staat steuerpflichtig. Die Erfüllung der obengenannten Voraussetzungen ist vom Steuerpflichtigen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht nachzuweisen (Beweismittelbeschaffungspflicht und Beweismittelvorsorgepflicht).
…186 InvFG 2011 nur auf Ebene der Anteilinhaber. Rz 542: Aus DBA-rechtlicher Sicht handelt es sich bei den ausländischen Einkünften inländischer Investmentfonds um Dividenden iSd Art. 10 OECD-MA oder Zinsen iSd Art. 11 OECD-MA, welche uneingeschränkt im Ansässigkeitsstaat des Empfängers steuerpflichtig sind…
…d EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht. Unterliegen die Einkünfte dem Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988 (zu den Voraussetzungen siehe Rz 444 ff), können die ausländischen Anteilinhaber inländischer Immobilienfonds daher die Rückzahlung der das Abkommensausmaß übersteigenden Steuer (idR 12,5%) beim FA Bruck-Eisenstadt-Oberwart in…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
…sämtliche zu einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 zu besteuernden Kapitaleinkünfte zum progressiven Einkommensteuertarif zu veranlagen. 3.2.3. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen Rz 329: Werden die Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen einer österreichischen Betriebsstätte gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie…
…Art. 13 Abs. 1 OECD-MA im Belegenheitsstaat uneingeschränkt steuerpflichtig. Der Ansässigkeitsstaat des Fonds (hier: Österreich) hat diese Gewinne zu befreien oder die ausländische Steuer anzurechnen. Die Immobilienwertsteigerungen schlagen jedoch auch auf den Wert der Beteiligung an einer etwaigen zwischengeschalteten Immobiliengesellschaft durch (vgl. EAS 3340)…
…11.8.X3 um Euro 40,50 je Fondsanteil veräußert. Die Ausschüttungen der Jahre 20X1 und 20X2 unterliegen zur Gänze der Steuerpflicht. In der Einkommensteuererklärung sind die Ausschüttungen unter der Kennzahl 946, 947 bzw. 948 oder bei Anrechnung von ausländischer Quellensteuer unter der Kennzahl 949…
…konformen DBA (vgl. Rz 579 f). Der Ansässigkeitsstaat des Fonds hat die Einkünfte zu befreien oder die österreichische Steuer anzurechnen. Rz 592: Wird der ausländische Immobilienfonds auf Abkommensebene steuerlich als transparent eingestuft (zB Spezialfonds mit Großinvestoren oder Publikumsfonds, wie zB Trusts, denen keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt…
3.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.1.1.5.9.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 245: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…
…1 EStG 1988 zu erfolgen, sofern nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt ist. 3.1.2.3. Meldefonds auf einem ausländischen Depot Rz 279: Soweit Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge aus inländischen Dividenden bestehen, erfolgt deren Besteuerung bereits bei Ausschüttung der Dividende…
…erfolgen, Verluste werden unter Kennzahl 892 eingetragen. Bis 2015 waren die Gewinne unter der Kennzahl 865 zu erfassen. Beispiel: Anschaffung von 500 Anteilen des ausschüttenden Nichtmeldefonds "AB-Invest-Direkt (A)" am 15.4.2014 über ein ausländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten: Euro 31,50 je Fondsanteil zzgl…
…inländische Kapitaleinkünfte iSd § 27 EStG 1988 dar, die gemäß § 93 Abs. 1 dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. 4.1.1.2.2.3. Nichtmeldefonds auf einem ausländischen Depot…
…ist. Für jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Zinsen, ausländischen Dividenden oder Substanzgewinnen bestehen, erfolgt der Kapitalertragsteuerabzug bei der Ausschüttung bzw. bei thesaurierenden Fonds im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der Erträge an den Anteilinhaber. Der Zufluss dieser Erträge an den Investmentfonds…