RIS AI
4 Treffer517 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

… Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist; Vereine gemäß…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…und UID-Nummern durch das Finanzamt Österreich. Das gilt auch dann, wenn die ihre Tätigkeit neu aufnehmenden Abgabepflichtigen an und für sich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen, die durch einen Umgründungsvorgang neu entstehen und…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Kontrollverhältnissen bei Trusts, Stiftungen, trustähnlichen Vereinbarungen oder sonstigen klassisch eigentümerlosen Gebilden dienen. Die im internationalen Rechtsverkehr üblichen Nachweise zu diesen Rechtsträgern entsprechen im Wesentlichen den in den Abschnitten 7.2.3.5 (Privatstiftungen gemäß § 1 PSG), 7.2.3.6 (Stiftungen und Fonds gemäß § 1…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…werden diese nach § 94 Z 10 EStG 1988 als KESt-befreite Zinsen vereinnahmt. Die Besteuerung der Zinsen bei der Privatstiftung erfolgt auf Basis der Mitteilung der Meldestelle gemäß § 12 KMG entsprechend der Ausschüttung im Wege der Zwischenbesteuerung, soweit die Zinsen die Voraussetzungen für den begünstigten…