…168: Nach § 186 Abs. 5 Z 2 InvFG 2011 gelten auch sämtliche Erträge aus anderen Einkünften iSd EStG 1988 (zB sonstige Einkünfte aus Leistungen bei einem AIF) mit Veröffentlichung der steuerlichen Daten bei fristgerechter Meldung als zugeflossen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Da nach § 188…
…nach § 7 Abs. 2 KStG 1988, dh. dass insbesondere im außerbetrieblichen Bereich (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach Maßgabe der §§ 15 und 16 EStG 1988 zu ermitteln ist…
… 186 Abs. 5 Z 2 InvFG 2011 gelten auch sämtliche Erträge aus anderen Einkünften iSd EStG 1988 (zB sonstige Einkünfte aus Leistungen bei einem AIF) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der steuerlichen Daten als zugeflossen, soweit sie davor nicht ausgeschüttet wurden. 3.1.1.2.1…
…sich um betriebliche Einkünfte handelt. Liegen hingegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor (zB kurzfristige Appartementvermietung ohne Nebenleistungen, maximal 5 Appartements; siehe EStR 2000 Rz 4193a, 5073, 5436), besteht nur Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht, aber keine Registrierkassenpflicht. 5.7. Post Soweit Gegenleistungen für sonstige Leistungen der…
…Sonstige Fonds Rz 144: Es gibt verschiedenste andere Gebilde, die als "Fonds" bezeichnet werden. Diese werden nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen entweder als Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts - zB nach § 3 KStG 1988 - besteuert oder als nicht steuerbare Einheiten behandelt, deren Einkünfte jemand anderem zugerechnet…
…2002) für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Anrechnungsmethode zur Anwendung gelangt und ist mit der Höhe der darauf entfallenden inländischen Steuer begrenzt. 4.1.1.1.6. Veräußerung von Immobilienfondsanteilen Rz 398: Auf Ebene des Anteilinhabers ist die Veräußerung, Einlösung oder sonstige Abschichtung der Anteilscheine…
…Abgabenerklärungen für die Feststellung der Einkünfte und/oder Umsatzsteuererklärungen (§ 134 Abs. 1 BAO) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe. Bloße Arbeitnehmerveranlagungen sind von der Quotenregelung ausgenommen (§ 134a Abs. 2 BAO), außer diese betreffen Grenzgänger oder sonstige internationale Sachverhalte. Die…
5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…
…um 15:00 Uhr; für die letzte Meldung mit dem Status "CONFIRMED" um 15:25 Uhr; für sonstige Meldungen um 16:00 Uhr. Fällt das Ende einer Frist auf einen Tag, an dem kein Handel an der Wiener Börse stattfindet (kein Handelstag), ist abweichend von…
…bzw. sonstigen Buchführungspflichten der EEG ab (siehe zu Vereinen VereinsR 2001 Rz 329 ff). Rz 125: Da die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 (siehe Rz 14 f, 41) nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen Einkünfte der EEG der allgemeinen Körperschaftsteuerpflicht…
…vier Rädern Klasse N: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse L6e: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge Klasse L7e: schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge Hinsichtlich der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klassen L6e und L7e siehe Rz 1520. Zugmaschinen Motorkarren Sonstige Kraftwagen Lastkraftwagen Rz 18: Ein Kraftwagen…
…sonstige ordentliche Erträge wie Erträge, die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen. Zu den außerordentlichen Erträgen zählen: realisierte Substanzgewinne und -verluste aus der Veräußerung von Fondsvermögen und Einkünfte aus Derivaten. Zu diesen Einkünften kommen bei AIF andere Einkünften…
…der Person maßgeblich ist, unvollständig ist, diese eine Information enthält, die mit der Behauptung der Person nicht im Einklang steht oder dem meldenden Finanzinstitut sonstige Kontoinformationen vorliegen, die mit der Behauptung der Person nicht im Einklang stehen. Bei einem meldenden Finanzinstitut, das einen Dienstleister in…
…sie nach dem Recht dieses Staates (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen) aufgrund des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder eines anderen ähnlichen Kriteriums steuerpflichtig ist. Es reicht somit nicht aus, wenn eine Person in einem Staat lediglich in Bezug auf Einkünfte, die aus diesem Staat stammen, steuerpflichtig ist. Natürliche Personen…
…im Signaturjournal abzuspeichern. Für alle Daten des Signaturjournals - bis auf die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung - sieht die RKSV ein Exportformat vor (Z 3 der Anlage RKSV). 3.2.1.2. Erfassung der Bareinnahmen…
…1. Abweichen von einem Anbringen Unter Anbringen im Sinn des § 205a Abs. 3 BAO sind insbesondere Abgabenerklärungen und Erklärungen zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), weiters Selbstberechnungen von Abgaben (§ 201 BAO) und sonstige, der Entscheidungspflicht gemäß § 85a BAO unterliegende Anbringen zu verstehen. 2.5.2…
…davon auszugehen, dass das österreichische Steuerrecht momentan keine solchen präferenziellen Regelungen enthält. 3.2.b. Grenzüberschreitende unilaterale Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung und sonstige grenzüberschreitende unilaterale Vorbescheide bezüglich der Verrechnungspreisgestaltung oder der Anwendung von Verrechnungspreisgrundsätzen 3.2.c. Grenzüberschreitende Vorbescheide über Gewinnberichtigungen nach unten, die sich…
…sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Ob betriebliche Einkünfte vorliegen, richtet sich nach einkommensteuer- und körperschaftsteuerrechtlichen Vorschriften (siehe zB EStR 2000). Diese Beurteilung ist wesentlich für die Registrierkassenpflicht, da unbeschadet einer bestehenden Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht die Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO nur für die betrieblichen Einkunftsarten…
…Substanzgewinne gemäß § 40 Abs. 1 InvFG 1993), aus Geschäftsjahren bis einschließlich 2012; Gewinnvorträge aus sonstigen Einkünften (AIF-Einkünfte). Rz 507: Die Ausschüttungsreihenfolge, ausgenommen für Immobilienfonds und AIF in Immobilien, wird wie folgt ermittelt: 1.Ordentliche Erträge aus dem laufenden Geschäftsjahr; 2.Ordentliche Erträge aus Gewinnvorträgen; …
…Liegenschaften, aus Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen, Prämien sowie alle etwaigen sonstigen Beträge. Anzugeben sind alle Umsatzerlöse, Gewinne, Erträge und sonstigen Einkünfte, die in der gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften erstellten Finanzberichterstattung in Bezug auf Gewinne und Verluste ausgewiesen sind (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung…