…dennoch beim Unternehmer vor Ort in bar bezahlt. In diesem Fall entsteht die Umsatzsteuerschuld nicht ein zweites Mal. Der leistende Unternehmer stellt keine "Rechnung" im Sinn des UStG 1994, sondern einen Beleg über die empfangene Barzahlung iSd § 132a BAO bzw. RKSV aus. Es ist zulässig…
…der sich Nachstehendes ergibt: a) Informationen über den Steuerabzug, dessen Rückzahlung beantragt wurde Name, Firmenname und Anschrift der österreichischen Beschäftiger (einschließlich UID-Nr.); Höhe des von den einzelnen Beschäftigern vorgenommenen Steuerabzuges, dessen Rückzahlung beantragt wird (samt Belegen); b) in Österreich lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer Name und Anschrift…
…über, sondern erst in dem Zeitpunkt, in dem das andere Finanzamt vom Überschreiten einer der beiden relevanten Betragsgrenzen Kenntnis erlangt hat. Rz 29: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Entgegennahme von Anzeigen betreffend die Betriebsgründung und die Vergabe von Steuernummern und UID-Nummern gemäß …
…2 Abs. 1 Z 6 BiBuG 2014 | 8. | Antrag auf Bestätigung einer UID-Nummer | Art. 28 Abs. 2 UStG 1994 | § 2 Abs. 1 Z 6 BiBuG 2014 | 9. | Physische Akteneinsicht gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes umfasst: Unterlagen, die erforderlich…