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GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche Sache als Pfand gegeben wird (§ 448 ABGB). Unbewegliche…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Jeder Geschäftsvorfall wird grundsätzlich mit einem Buchungssatz festgehalten und somit gebucht. Dabei wird stets auf den Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg" geachtet. Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle sind: Das Vermögen oder die Schulden verändern sich. Geld wird eingenommen oder ausgegeben. Ein Ereignis führt zu Aufwand oder Ertrag…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der Anbieter einem starken Preisdruck unterliegt (Z 9.129 und Z 9.131 OECD-VPL). Wenn der Anbieter hingegen über besonderes (anwendungsspezifisches) Know-how verfügt, wenige bis keine Marktteilnehmer in direkter Konkurrenz stehen oder nur geringer Preisdruck herrscht, dann werden Standortvorteile unter fremden Dritten grundsätzlich…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auf erstes Anfordern" und unter Verzicht auf alle Einwendungen zu leisten habe. Rz 1416: Garantiert jemand den Ausfall, den ein Gläubiger aus einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erleiden könnte, zu übernehmen und zu zahlen, liegt eine Bürgschaft vor (VwGH 16.12.1991, 90/15/0142)…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Bürgschaft gesicherte Gläubiger (siehe Rz 1179 ff). Rz 1430: Der Bürge haftet für die Gebühr gemäß § 30 GebG (siehe Rz 1198). Rz 1431: Kommt dem Gebührenschuldner (Gläubiger) eine persönliche Gebührenbefreiung zu (siehe Rz 24 ff), kann die Gebühr nicht vom Haftenden (Bürgen) gefordert werden…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit bezieht und in einer (Zahlwort) Urkunde erfolgt.…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist zu erstatten…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sich aus der erhaltenen Forderung erst dann befriedigen, wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungszession bedarf vielmehr…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung an das Zivilrecht unterscheidet das Gebührengesetz 1957 zwischen einseitig (siehe Rz 1048) und zweiseitig (siehe Rz 1049) verbindlichen Rechtsgeschäften. Rz 1048: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften ist nur eine der beiden Parteien Gläubiger und nur eine Partei Schuldner…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt grundsätzlich die körperliche Anwesenheit des Betreffenden. Man kann nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht. Näheres siehe EStR 2000 Rz 21 ff.…