RIS AI
4 Treffer433 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…realisierten Wertsteigerungen und aus Derivaten den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit des Anteilinhabers bildet. Für Veräußerungen nach dem 31.3.2012 und vor dem 1.1.2016 galt noch der besondere Steuersatz von 25%. Verluste aus Investmentfondsanteilen, wie zB Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverluste, unterliegen der Verlustausgleichsbeschränkung des …

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…nicht in der Schnelligkeit angepasst werden, wie die Einnahmen einbrechen. Verbindlichkeiten, etwa in Form von Kreditlinien von Banken können von Unternehmen nicht mehr bedient werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird dieser befristete Schwerpunkt in die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…ist und dadurch die Aussagekraft des Auszuges aus dem Register nicht beeinträchtigt wird. So soll der Schwerpunkt einer Vermerksetzung auf materiellen Unrichtigkeiten liegen und nicht etwa auf Tipp- oder Rechtschreibfehlern. Die Ausführungen in diesem Unterpunkt gelten sinngemäß auch für unrichtige bzw. unvollständige Meldungen von Nominees…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…und 23 B Z 11.1). Rz 381: Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Personengesellschaften als transparent oder intransparent ist auch Schwerpunkt des OECD Berichts zu Personengesellschaften (OECD Partnership Report). Die darin enthaltenen Grundsätze fanden im Zuge der Anti-BEPS-Maßnahmen der OECD Eingang in Art…