…80. Zu den in § 3 Z 2 lit. a NoVAG 1991 zitierten KN-Codes 8703 10 90 und 8703 90 wird angemerkt: 8703 10 90 bezeichnete Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Kraftfahrzeuge mit anderem als Kolbenverbrennungsmotor. Diese Unterposition wurde aufgelassen…
…1564/65). Eine Anhäufung von Kalamitätsnutzungen über einen langen Zeitraum spricht nicht gegen die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 6 EStG 1988. Eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt ist beispielsweise in folgenden Fällen gegeben: Waldnutzungen insbesondere infolge von Wind-, Schnee- oder Eisbruch/wurf, Insektenfraß, Hochwasser, Brand, Lawinen…
…das Ausmalen der Räume nach Beendigung des Bestandverhältnisses (vgl. VwGH 25.10.2006, 2006/16/0111), das Räumen von Schnee, die Erbringung von Werbemaßnahmen oder die Durchführung von Umbaumaßnahmen; einmalige Leistungen, die - unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses - nicht erstattet werden sollen (zB Kaution…
…die kürzer als der Achskörper ist. Dadurch entstehen beim Schwenken der Räder ungleich lange Hebelarme, so dass sich die Verlängerungen der Radachsen ungefähr im Kurvenmittelpunkt schneiden (Ackermann-Prinzip). Ein Hinweis auf ein richtig dimensioniertes Lenktrapez ist die Tatsache, dass sich die verlängerten Lenkhebel an den…
…Wassersprengwagen, kombinierte Wasserspreng- und Kehrwagen sowie Fäkalienwagen mit Ansaugvorrichtung. Schneeräumer mit nichtabnehmbarer Schneeräumvorrichtung, dh. ausschließlich zum Schneeräumen gebaute, meist mit Schneeschleudern oder Schneefräsen ausgestattete Kraftwagen. Die Schneeschleudern oder Schneefräsen werden durch den Fahrzeugmotor oder einen besonderen Motor angetrieben. Kraftwagen zum Sprengen oder Streuen, auch mit…
…Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen) einzureihen. Damit werden sie von der Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst. Rz 583: Motorschlitten (Schneemobile, Schneemotorräder) sind der KN-Position 8703 zuzuordnen und unterliegen daher grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe. Da Motorschlitten regelmäßig nicht zum Verkehr zugelassen werden…
…Kranaufbauten sowie damit in Zusammenhang stehende Vorrichtungen Ladebordwände (hydraulisch) Leiterträger Mit der Kippfunktion im Zusammenhang stehende Vorrichtungen bei Kipper-Aufbauten Plexiglastrennwand auf Trenngitter Plangestell auf einer Pritsche Pumpen und Hakengeräte sowie damit in Zusammenhang stehende Vorrichtungen Reinigungs- und Räumgeräte sowie Winterdienstausrüstung (z.B. Schneepflug, Streuer…
…die Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KfzStG 1992 angewendet werden (siehe Rz 1415 ff). Ein Lkw, an den im Winter ein Schneepflug montiert wird, erfüllt wegen der fehlenden Eintragung von "selbstf. Arbeitsmaschine" in Feld J der Zulassungsbescheinigung nicht die Voraussetzungen für die Befreiung.
…ist, Verpflegungsstand bei Festen in Hallen). 6.2.1.7. Beispiele für Umsätze im Freien Die Ausnahmebestimmung des § 2 der BarUV 2015 kann beispielsweise in folgenden Fällen zur Anwendung kommen: Bei Kanalreinigung und sonstigen Reinigungsdienstleistungen vor Ort, Schneeräumung, Garten- und Landschaftspflegern, Kehr-, Wasch- und Räumungsdiensten…