RIS AI
3 Treffer556 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…als auch nach Ablauf der Meldefrist Meldungen erstmalig abgegeben werden. Auch ehemalige Meldefonds, die wegen nicht fristgerechter Einreichung der Jahresmeldung aus der Liste der Meldefonds gestrichen wurden, können eine Jahresmeldung bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG einreichen. Rz 223: Zur Vorgehensweise bei verspäteten Meldungen bzw…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…zu übernehmen. Wenn eine derartige Vereinbarung auch mit Kontrolle über das Tagesgeschäft bzw. dem Treffen wesentlicher geschäftlicher Entscheidungen (zB im Hinblick auf Gewinnausschüttungen) einhergeht, ist auch der ehemalige Eigentümer aufgrund seiner Kontrolle wirtschaftlicher Eigentümer. Die oberste Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträger wird regelmäßig selbst wissen, ob…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Pensionsfonds eines staatlichen Rechtsträgers, einer internationalen Organisation oder einer Zentralbank iSd § 62 Z 2 GMSG wird in § 68 GMSG definiert. Als solche sind Fonds zur Gewährung von Altersvorsorge- und Invaliditätsleistungen sowie Leistungen im Todesfall anzusehen, die - vereinfacht dargestellt - diese Leistungen an derzeitige oder ehemalige Arbeitnehmer…