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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Abgabepflichtiger, der eine Aussetzung der Einhebung dieser Abgabenschuldigkeiten beantragt hat. Die Beschwerdezinsen dienen nur dem Ausgleich des Zinsenrisikos betreffend strittige Abgaben im Verhältnis zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen. Die Verhältnisse gegenüber Dritten (etwa gegenüber Vertragspartnern bei indirekten Abgaben) werden in diesen Risikoausgleich nicht einbezogen (vgl. VwGH…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…2005, 2003/15/0019). Bei Ermessensentscheidungen hat die Begründung die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen darzulegen (vgl. zB VwGH 17.10.2002, 2000/17/0099; VwGH 24.3.2004, 2001/14/0083). In der Beschwerdevorentscheidung ist auf das Recht zur Stellung eines Vorlageantrages (…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…I Nr. 125/1998). Seither ergaben sich aufgrund der vom EZB-Rat beschlossenen Zinssatzänderungen folgende Änderungen des Basiszinssatzes: | Wirksamkeit ab | Basis- zinssatz | Stundungs- zinsen | Aussetzungs- zinsen | Anspruchs- zinsen | Beschwerde- zinsen | Umsatzsteuer- zinsen | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine Gebührenanzeige unterlassen, gering oder beträchtlich verspätet erstattet wurde, sowie, ob eine Verletzung einer Gebührenbestimmung erstmalig oder bereits wiederholt erfolgt ist. Rz 136: Eine Gebührenerhöhung bei bloß zweitägiger Verspätung der Gebührenanzeige ist…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Darüber hinaus verliert der Fonds seinen Meldestatus und wird bis zur nächsten fristgerechten Jahresmeldung zu einem Nichtmeldefonds.   5.12. Korrektur von Meldungen Rz 477: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen fristgerecht vorgenommen, können diese vor Ablauf der jeweiligen Meldefrist durch Übermittlung einer "Korrektur" mit Referenz auf…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Diese kann bei fristgerechter Meldung im nächsten Jahr auf Verlangen des Anteilinhabers korrigiert werden; die reguläre Meldung gilt in diesem Fall als Selbstnachweis. Variante 2 - verspätete Meldung für X1 nach dem Jahresultimo: Wird nach Ablauf der Meldefrist (31.7.X2) und auch nach dem Jahresultimo…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…dürfen". Die im Quellenstaat auf Dividenden und Zinsen angefallenen Steuern werden daher im Ansässigkeitsstaat bei der Anrechnung nicht berücksichtigt. Art. 25 beinhaltet eine Regelung zur Führung von Verständigungsverfahren und wurde nicht suspendiert. Da das DBA die Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten in Bezug auf Dividenden, Zinsen und…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dabei sind im Range vorgehende Hypotheken zu berücksichtigen. Bei Höchstbetrags-(Maximal-)Hypotheken bestimmt sich die Gebühr nach dem Höchstbetrag. Wird die Hypothek auch für Nebenverbindlichkeiten, zB Zinsen, Nebengebühren, Kautionen, eingeräumt, dann sind diese in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die Gebühr beträgt 1% des Wertes der Verbindlichkeit…