…Derartige Ermittlungen sind auch vorzunehmen, wenn Zweifel am Umfang der Bevollmächtigung bestehen (vgl. VwGH 22.03.1996, 95/17/0384 zu § 83 (alt) BAO); zB wenn zweifelhaft ist, ob die Bevollmächtigung auch eine Zustellungsbevollmächtigung umfasst. 4.2.1.3. Konsequenz einer zu Unrecht erfolgten Berufung…
…beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist…
…wie zB eine fortgeschrittene elektronische Signatur (Art. 3 Z 11 eIDAS-VO), ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich nicht gleichwertig. Der elektronischen Signatur von natürlichen Personen entsprechen elektronische Siegel (Art. 3 Z 25 bis 27 eIDAS-VO) für juristische Personen. Elektronische Siegel dienen als Nachweis dafür…
… 17 Zustellgesetz) zugestellte Erledigungen lassen die Gebührenschuld für Eingaben nicht entstehen. Rz 166: Wird eine Eingabe zurückgezogen und hält die Behörde dies nur in ihren Akten (Verwaltungsakt) fest, entsteht ebenso wenig eine Gebührenschuld, wie wenn die Behörde dem Einschreiter die Kenntnisnahme der Zurückziehung schriftlich mitteilt…
…entweder das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Amt für Betrugsbekämpfung zuständig ist, können bis 31. Dezember 2021 auch unter Verwendung der falschen dieser drei Bezeichnungen wirksam und fristwahrend eingebracht werden. Das gilt auch dann, wenn nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…