…Z 3 GebG, siehe Rz 35 f) zu. 2.1.2. Sachliche Befreiungen Rz 19: Eine sachliche Gebührenbefreiung nimmt einen gebührenbaren Sachverhalt von der Gebührenpflicht überhaupt aus, es ist also die Schrift oder der Rechtsvorgang selbst, unabhängig von den daran beteiligten Personen, gebührenfrei (zB § 14…
…auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung setzt grundsätzlich die Identität des Rechtsvorganges voraus. Rz 1041: Für die Anwendbarkeit dieser Befreiungsbestimmung genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den in Rz 1040 genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Nicht erforderlich ist…
…Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber einer Person in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger ist das für den Rechtsvorgänger zuständig gewesene Finanzamt zuständig (VwGH 18.3.1987, 86/13/0165).
…fällt für die Schrift oder das Rechtsgeschäft keine Gebühr an. Auch die Geltendmachung einer Haftung (siehe Rz 1193) scheidet in diesen Fällen aus. Rz 22: Ist eine Schrift oder ein Rechtsvorgang sachlich von der Gebührenpflicht ausgenommen, so kann weder von einem in Betracht kommenden Gebührenschuldner…
…vereinbart, wobei ausdrücklich ein allseitiger Konsens über den Mieterwechsel formuliert wird, so wird zwischen dem Bestandgeber und der neuen Mieterin mit Zustimmung des ausscheidenden Vormieters ein neues Bestandverhältnis begründet und ist der Rechtsvorgang gebührenrechtlich unter § 33 TP 5 GebG zu subsumieren (VwGH 16.10.1989…
…im anteiligen Miteigentum der Ehegatten oder eingetragenen Partner stehen, so unterliegt der Rechtsvorgang weder der Rechtsgebühr noch der Grunderwerbsteuer. Rz 1486: Der zahlenmäßige Wert der einzelnen Vermögensteile ist nach den Vorschriften des BewG 1955 zu ermitteln. Im GebG wird nicht zwischen beschränkter oder unbeschränkter Gebührenpflicht…
…BGBl. I Nr. 18/2021 sind auch Fälle mit einem Kaufvertragsdatum vor dem 1. Juli 2021 erfasst, wenn der maßgebliche Rechtsvorgang (z.B. die Lieferung) nach dem 1. Juli 2021 erfolgt. Rz 133: Erfolgt der steuerpflichtige Vorgang (z.B. die Lieferung) vor dem 1. Juli…
…steuerbegünstige PersonMenschen mit Behinderung, bei Wegfall der Behinderung, bei Auslaufen der Befristung des Behindertenpasses oder bei Verkauf des normverbrauchsabgabebefreiten Kraftfahrzeuges) stellt für sich keinen steuerbaren Rechtsvorgang dar. Erst eine etwaige spätere Neuzulassung durch den Erwerber des gebrauchten Kraftfahrzeuges löst einen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 Z…
…4) Rz 243: Von der Befreiung für Menschen mit Behinderungen sind daher auch Fälle mit einem Kaufvertragsdatum vor dem 30. Oktober 2019 erfasst, wenn der maßgebliche Rechtsvorgang (z.B. die Lieferung) nach dem 29. Oktober 2019 erfolgte. Rz 244: Erfolgte der steuerpflichtige Vorgang (z.B…
…der Befreiungsvoraussetzungen nach § 3 Z 5 NoVAG 1991 (z.B. bei Verkauf des normverbrauchsabgabebefreiten Kraftfahrzeuges an eine nicht steuerbegünstigte Person) stellt für sich keinen steuerbaren Rechtsvorgang dar. Erst eine etwaige spätere Neuzulassung durch den Erwerber des gebrauchten Kraftfahrzeuges löst einen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 Z…
…von mehr als der Hälfte gesunder Bäume aufweisen. Schäden, insbesondere Rotfäule, die ihre Ursache in der Sphäre des Rechtsvorgängers haben (zB als Folge von vorrangig jagdlichen Interessen des Rechtsvorgängers), wenn der Rechtsnachfolger alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Schädigung zu vermeiden. Eine Waldnutzung infolge höherer…
…hingegen der Erbe des V und damit sein Gesamtrechtsnachfolger, so müsste bei der Vergebührung des "Nachtrages" berücksichtigt werden, inwieweit es überhaupt zu einer Abänderung der vom Rechtsvorgänger eingeräumten Rechte kommt. In diesem Fall wäre die Gebühr lediglich entsprechend der Verlängerung vom fünffachen Jahresentgelt zu erheben.
…an der der Steuerpflichtige oder im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs sein Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt war. Rz 272: Bei inländischen Zinsen unterliegen dabei abhängig von der Meldung des Fonds folgende Beträge dem Kapitalertragsteuerabzug: Bei korrekter Meldung der Zinsenbeträge durch…
…ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an dieser Kapitalgesellschaft beteiligt war. Im Regelfall weisen jedoch die DBA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu. 3.4.1.2…
…der Umsatzsteuer sowie der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Die durch die Vermögensübertragung gemäß § 24 Abs. 1 bis 3 unmittelbar veranlassten Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren befreit. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten.
1.3. Schriften Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um…
11. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG) 11.1. Allgemeines Rz 1000: Nach dem Gebührengesetz 1957 sind nur diejenigen Rechtsgeschäfte gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 33 GebG (siehe Rz 1250 ff) aufgezählt sind und über die eine Urkunde errichtet wird (siehe Rz 1025 ff). Speziell geregelte…
11.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes Rz 1017: Gegenstand einer Rechtsgebühr iSd Abschnitts III des GebG ist das Rechtsgeschäft selbst. Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist jedoch die Errichtung einer Urkunde (siehe Rz 1025 ff) als schriftliches Beweismittel (VwGH 18.11.1993, 93/16/0014) über…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…