…gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Rechtsauskünfte in Einzelfällen des Bundesministeriums für Finanzen sind - sofern sie den GMSR nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Bundesministerium für Finanzen…
…21.9.2018, BMF-010206/0069-IV/9/2018 Sonstige Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen sowie Rechtsauskünfte sind - sofern sie den GebR 2025 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Auszugsweise Darstellung der wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den GebR 2019: | Abschnitt bzw. Randzahl | Inhalt…
…BMF-010220/0208-IV/5/2017 Sonstige Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen sowie Rechtsauskünfte sind - sofern sie den KfzBStR 2021 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Die KfzBStR 2021 sind in Abschnitte gegliedert: A.Allgemeine Definitionen und übergreifende Themen B.NoVAG 1991 C.KfzStG 1992 D…
…96/17/0339; VwGH 15.5.2000, 95/17/0458), Rückstandsausweise (zB VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141), Rechtsauskünfte gemäß § 90 EStG 1988 (zB VwGH 24.5.1993, 92/15/0037), Auskünfte nach dem Auskunftspflichtgesetz (zB VwGH 19.9.1989, 88/14/0198), Verständigungen…
29.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024) Rz 1745: Von den Gebühren gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur…