…Ausschüttungen anzuwenden (§ 124b Z 279 EStG 1988). Die in diesem Erlass dargelegte Rechtsansicht des BMF zur Ausübung dieses Wahlrechts findet daher auf sämtliche Beschlussfassungen ab dem 01.01.2016 Anwendung. 6.3. Erstmalige Ermittlung des Standes der Innenfinanzierung 6.3.1. Zeitpunkt der erstmaligen Ermittlung…
…die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom 5.11.2003, BMF 05…
…zB bei abgabenbehördlichen Prüfungen oder offenen Veranlagungsfällen) hingegen nur dann, wenn dies aus Gründen des Vertrauensschutzes vertretbar erscheint. Soweit aufgrund der in den InvFR 2018 dargestellten Rechtsansicht Änderungen in der Art der Ergebnisermittlung auf Ebene des Fonds erforderlich sind, sind diese Änderungen erstmals für Fondsgeschäftsjahre…
…seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt. Dieser Erlass ersetzt a.den Erlass des BMF vom 24.2.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014, (Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen - Photovoltaikerlass) sowie b.den Erlass des BMF…
…stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass vom 21. März 2012, BMF-010103/0071…
…der Gebietskörperschaften getroffen. Darüber hinaus werden Informationen zu den neu entworfenen amtlichen Vordrucken (StuR 1 und 2) für die Befundübermittlung bereitgestellt. | Abschnitt 29.2. Rz 1722 ff | Es werden die Aussagen aus der Info des BMF vom 16.9.2024, 2024-0.673…
…so ist nach § 295 Abs. 3 BAO der Verspätungszuschlag entsprechend (unter neuerlicher Übung des gemäß § 135 BAO eingeräumten Ermessens) anzupassen. Siehe Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO) vom 10. April 2006, BMF-010103/0030-VI/2006, AÖF Nr. 128/2006. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der…
…werden, bedeutet dies, dass es neben der Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds (ordentliche Erträge und Substanzgewinne im Fonds) zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der Veräußerung eines Investmentfondsanteils kommt. Bei inländischen Investmentfonds stellt die Rücknahme eines Fondsanteilscheins den üblichen Fall einer Veräußerung dar…
…Privatvermögen ordentliche Erträge voll besteuert, bei außerordentlichen Erträgen findet eine Erfassung nur zu 60% statt. Um eine Doppelerfassung desselben Ertrages im Zuge der Veräußerung des Fondsanteils zu vermeiden, erhöhen die ausschüttungsgleichen Erträge die Anschaffungskosten (siehe dazu näher Rz 227 ff), während eine spätere Ausschüttung von…
…der Amtshilferichtlinie und der zur Umsetzung dieser Richtlinie ergangenen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1156/2012 der Kommission vom 6. Dezember 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Artikeln der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, ABl. Nr…
… 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988) Rz 370: Werden die im Fonds realisierten Wertsteigerungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschüttet, hat der Fonds 60% des positiven Saldos aus Einkünften iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 abzüglich der damit iZ stehenden Aufwendungen als…
…1 bzw. Abs. 4 OECD-MA qualifiziert werden. Der Ansässigkeitsstaat des Investors hat die Einkünfte zu befreien oder die österreichische Steuer anzurechnen. 7.4.3.2.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische Anteilinhaber Rz 593: § 40 ImmoInvFG kommt gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds…
…gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelte ausschüttungsgleiche Ertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr des Zuflusses (der Zufluss wird nach § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 für das jeweilige Kalenderjahr mit 31.12…
…2.5.1. Allgemeines Rz 326: Zum Verlustausgleich siehe EStR 2000 Rz 6231 ff. Verluste, die im Fonds erzielt werden, können nicht außerhalb des Fonds ausgeglichen werden (ausgenommen der Wertverlust führt zur Teilwertabschreibung), siehe Rz 249, 315. 3.2.2.5.2. Verlustausgleich durch die…
…österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh.…
…nicht hinsichtlich des Berechnungsergebnisses. Die OeKB trifft keine Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung der gemeldeten Daten. Aus diesen eingemeldeten Daten errechnet sie in weiterer Folge mit einem eigenen Meldetool die steuerliche Behandlung der Erträge und veröffentlicht diese im Internet. Diese Berechnung basiert auf Vorgaben des BMF…
…Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw. AIF iSd AIFMG hat auf Basis der FMV 2015 die steuerrelevanten Daten der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge an die Meldestelle gemäß…
…1 InvFG 2011). Rz 7: Die OGAW-RL lässt allerdings bezüglich der Rechtsform des OGAW verschiedene Modelle zu und überlässt den Mitgliedstaaten die Regelung in der mit dem jeweiligen Zivilrecht und Gesellschaftsrecht kompatiblen Form: Neben der in Österreich zulässigen "Vertragsform" können OGAW daher in anderen…
…Einstufung keine Finanzinstitute im Sinne des GMSG, sondern werden in Abstimmung mit der OECD und dem Globalen Forum grundsätzlich als passive NFE angesehen, sofern kein aktiver NFE gemäß § 95 Z 2 GMSG gegeben ist. Rz 98: Abfertigungs- und Jubiläumsgeldauslagerungsversicherungen stellen keine Finanzkonten im Sinne des …
… 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich zuständig ist. Rz 78: Davon umfasst sind: Die…