…für die Berechnung der Zinsen für das COVID-19-Ratenzahlungsmodell § 323c Abs. 13 BAO anzuwenden. Gemäß § 323e Abs. 2 Z 3 BAO endet die Phase 1 des COVID-19- Ratenzahlungsmodells am 30. September 2022. Der Ratenzahlungszeitraum der Phase 2 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells beträgt gemäß …
…jedoch auch mit unbestimmtem Endtermin erfolgen kann. Rz 1282: Eine Vereinbarung, durch die eine Sache auf unbestimmte Zeit gegen Zahlung eines einmaligen Betrages - auch wenn dieser in Raten entrichtet wird - zum Gebrauch überlassen wird, ist mangels Bestimmbarkeit des Preises kein Bestandvertrag (VwGH 17.4.1980…
…und zwei Raten bei Umlaufvermögen) (EStR 2000 Rz 2518a ff). Beispiel: Wäre die Auslandsfiliale im vorstehenden Beispiel in Italien gelegen, könnte der Antrag gestellt werden, dass die auf den noch nicht realisierten Gewinn festgesetzte Steuer in fünf Raten entrichtet wird. Die einer Ratenzahlung zugängliche Steuer…
…beispielsweise üblich, Einmalzahlungen (zB unter Anwendung einer Bewertungsmethode) oder auch über einen gewissen Zeitraum wiederkehrende Zahlungen zu vereinbaren, wobei letztere als Ratenzahlungen oder als vom Umsatz oder anderen Rentabilitätskennzahlen abhängige (Lizenz-)Zahlungen auftreten können (Z 6.179 OECD-VPL). Auch Kaufpreisanpassungsklauseln können vereinbart werden, um…
…auch dann, wenn hierbei aus der Sicht des Gesamtunternehmens nicht realisierte Gewinne zum Ausweis gelangen (siehe Rz 323 für die Option auf Ratenzahlung). Beispiel: Ein österreichisches Produktionsunternehmen liefert im Jahr 1 an seine US-Vertriebsniederlassung Waren zu steuerlichen Herstellungskosten von 1,000.000 €, die…
…der Lieferung/sonstigen Leistung aus und muss nicht der Zeitpunkt der Leistungserbringung angeführt werden. 2.4.11. Anzahlungen/Teilzahlungen/Restzahlungen zu Ausgangsrechnungen Barzahlungen sind neben der Bezahlung des Gesamtpreises auch Anzahlungen, Ratenzahlungen (Teilzahlungen) und Restzahlungen. Alle derartigen Barzahlungen sind für die Umsatzgrenzen des § 131b Abs…
…Abs. 1 Z 3 lit. e UStG 1994) bzw. mit dem zivilrechtlichen Preis. Auch Anzahlungen, Ratenzahlungen und Restzahlungen sind belegerteilungspflichtig. Eine bloß rechnerische Ermittelbarkeit des Barzahlungsbetrages ist jedenfalls ausreichend, sie kann zB vorliegen, wenn lediglich das Entgelt (iSd § 11 Abs. 1 Z 3 lit. e…